Bochum. Eine pensionierte Vermögensberaterin aus Bochum soll eine mittlerweile verstorbene Gelsenkirchenerin betrogen haben. Nach der Aussage des Neffen der Verstorbenen soll die 68-Jährige Bochumerin 85.000 Euro unrechtmäßig in ihren Besitz gebracht haben.

Eine Vermögensberaterin im Ruhestand hat am Donnerstag vor dem Bochumer Schöffengericht ausgesagt. Die ehemalige Angestellte eines Gelsenkirchener Geldinstitutes musste sich dem Vorwurf der Untreue stellen.

Der Anklage nach habe sich die 68-jährige Bochumerin in drei Fällen am Vermögen einer mittlerweile verstorbenen Gelsenkirchenerin bereichert. Die beiden Frauen hatten sich während der Tätigkeit der Angeklagten in der Filiale eines Geldinstituts angefreundet, bei dem die Geschädigte Kundin war. Diese sei mit privater Post zu ihr an den Schalter gekommen, so die Angeklagte, um sich diese vorlesen zu lassen. Während ihrer Mittagspausen habe die Angeklagte sich dann immer mehr um die alte Frau gekümmert, habe Dinge für diese erledigt und sei ihr im Alltag zur Hand gegangen.

Laut Aussage des Neffen der Geschädigten habe die Angeklagte sich in den Jahren 2006 bis 2009 Unterschriften erschlichen, und so mehrere Sparverträge und Vermögensbriefe im Wert von insgesamt 85.000 Euro in ihren Besitz gebracht.

Vorgehensweise branchenunüblich

Die besondere Aufmerksamkeit des Richters hatte dabei die „branchenunübliche Art und Weise“ auf sich gezogen, in der einige der Vermögensflüsse getätigt worden waren. So habe der Neffe, der seit 2003 die Vollmacht über die Konten seiner Tante inne-hatte die Angeklagte auf eine Vermögensübertragung angesprochen, woraufhin die Rentnerin die Begünstigtenstellung sofort wieder löschen ließ. Dies und andere Umstände hielt der Vorsitzende Richter Dr. Karl-Heinz Bösken für erklärungswürdig.

Die Angeklagte stritt die Vorwürfe ab, sie habe nie über das Geld der Verstorbenen verfügt. Außerdem seien sämtliche Papiere von der alten Dame persönlich und im Beisein des Filialleiters des Geldinstituts unterschrieben worden.

Weitere Zeugen werden gehört

Nachdem auch ein Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit keine eindeutige Beweislage schaffen konnte, beschloss der Richter, die Beweisaufnahme auszuweiten und in einer zweiten Sitzung den Neffen sowie weitere Zeugen zu hören.