Bochum. . Ein 24-Jähriger aus Bochum fühlte sich durch einen Hitlergruß so provoziert, dass er einen 26-Jährigen schlug und dieser auf ein Gleis des Hauptbahnhofs stürzte. Am Montag ist er zu sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden.
Ein 24-jähriger Bochumer ist am Montag dafür verurteilt worden, dass er einen Kontrahenten so schwer geschlagen hatte, dass er auf ein Gleis des Hauptbahnhofs stürzte.
Der Faustschlag des 24-jährigen Arbeiters auf Gleis 3 des Hauptbahnhofs hätte tödlich ausgehen können. Er hatte einen Kontrahenten so schwer gegen die Brust geschlagen, dass er auf die Schienen stürzte. Nur aus purem Zufall fuhr gerade kein Zug vorbei. Deshalb wurde der Täter am Montag vom Schöffengericht nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Die Strafe: Sechs Monate Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 1500 Euro an eine Suchthilfe bezahlen und sich wegen eines Alkoholproblems beraten lassen.
„Ich habe seine Anwesenheit ignoriert - aber das hat nicht hingehauen“
Die lebensgefährliche Tat passierte im vergangenen Juli um 4.45 Uhr. Der Bochumer hatte mal wieder zu viel Alkohol getrunken. Den verträgt er aber nicht richtig, denn er wird dann manchmal aggressiv. Vor Gericht sagte er, dass ihn der 26-Jährige in der Bahnhofshalle vorher mit „Heil Hitler“ gegrüßt habe. Darüber habe er sich geärgert, die Wut aber zunächst in sich hineingefressen. Der andere sei dann die Treppe auf den Bahnsteig hochgegangen - „und wie der Teufel es so wollte, bin ich auch hoch“. „Ich wollte das mit dem ,Heil Hitler’ nicht auf mich sitzen lassen. Mir sind dann die Sicherungen durchgebrannt.“ Er habe den 26-Jährige dann so geschlagen, dass er aufs Gleis stürzte. Dabei habe er wirklich versucht, sich zusammenzureißen. „Ich habe seine Anwesenheit ignoriert - aber das hat nicht hingehauen.“
Das Opfer, das ebenfalls alkoholisiert war, erlitt nur ein paar Schürfwunden, sonst nichts. Richter Dr. Axel Deutscher hielt dem Angeklagten aber trotzdem vor: „Was wäre passiert, wenn zehn Sekunden später ein Zug vorbeigekommen wäre! Dann wäre der platt gewesen.“
Der Angeklagte ist bereits wegen Diebstahls, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorbestraft. Er saß auch schon einmal im Knast.