Bochum.

Zu einer Verurteilung zu versuchtem Totschlag kam es nicht bei der Urteilsverkündung gegen den 18-jährigen Wattenscheider, der – wie in der WAZ berichtet – seinen Vater schwer verletzt hatte. Die 3. Strafkammer verurteilte den jungen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe. Diese soll abgeleistet werden in einer sozialtherapeutischen Justizvollzugsanstalt in Herford.

Der wegen Minderbegabung vermindert schuldfähige junge Mann aus Wattenscheid hatte nach einem Zechgelage seinen schwer alkoholkranken Vater mehrere Frakturen in Kopf- und Brustbereich zugefügt, den hilflosen Körper zuletzt sogar mit Fußtritten traktiert. Den schwer verletzten Vater ließ er dann in dessen Wohnung zurück. Als das Opfer aufwachte, ging es allerdings nicht zum Arzt, sondern an eine Trinkhalle, um Alkohol zu besorgen. Der Betreiber holte dann ob des Aussehens des Opfers einen Krankenwagen.

Affekthandlung führt zu Gewaltorgie

Die entscheidende Frage vor dem Urteil war, ob der Täter den Tod seines Vaters billigend in Kauf genommen hatte. Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger plädierten entsprechend auf versuchten Totschlag. In seiner Einlassung entschuldigte sich der geständige Täter und sagte „Das wird nie wieder vorkommen.“

Das Gericht folgte den Anträgen auf Verurteilung wegen versuchten Totschlags nicht, gestand aber zu, der Fall stehe diesbezüglich „auf der Kippe“. In der Urteilsbegründung machte die Kammer aber vor allem einen „Affektdurchbruch“ und den „Verlust der Impulskontrolle“ verantwortlich für die „fast vorhersehbare“ eskalierte Gewaltorgie.

Düstere und desolate Lebenssituation

Auch die rundherum gewalttätige Familiengeschichte sprach der Richter an, nicht ohne dem anwesenden Vater eine „düstere und desolate Lebenssituation“ zu bescheinigen. Der Angeklagte sei bei der Bluttat dem gefolgt, was er gelernt habe.

Die von Zeugen bestätigte Aussage des Täters vor der Tat, „wenn ich den sehe, hau ich den kaputt“, sah das Gericht als Prahlerei und Protzerei an.

In den Vordergrund stellte das Gericht abschließend den erzieherischen Aspekt des Urteils. Feste Strukturen könnten dem jungen Mann helfen, eine bescheidende Existenz aufzubauen.