Bochum. . Bochumer Student vor Gericht: Wegen einer Protestaktion gegen eine rechtsgerichtete Demo wurde der angehende Geisteswissenschaftler nun wegen Sachbeschädigung verurteilt. Er hatte Aufkleber auf Stromkästen und Briefkästen angebracht.

Für mehrere Aufkleber gegen eine rechtsgerichtete Demo muss ein Student (20) jetzt büßen. Das Amtsgericht verurteilte ihn am Dienstag zu 300 Euro Geldstrafe auf Bewährung (30 Tagessätze): Er muss die Strafe aber nur bezahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig wird. Davon unabhängig muss er 150 Euro als Bewährungsauflage an den „Verein für integrative Arbeit“ (ViA) zahlen.

Der wegen Sachbeschädigung vorbelastete Angeklagte gehört zur Antifaschistischen Jugend Bochum. Um gegen eine genehmigte Demo der rechtsgerichteten Vereinigung „Pro NRW“ vor einer Bochumer Moschee zu protestieren, hatte er in der Nacht des 6. März 2010 mit einem Gleichgesinnten an der Königsallee Aufkleber angebracht.

Stromkästen, Briefkästen und Verkehrsschilder beklebt

Der Student klebte sie auf Stromkästen, Briefkästen und Verkehrsschilder. Darauf stand: „Zusammen Nazis aus der Stadt vertreiben! Pro NRW und NPD in Bochum blockieren. 26.3.2010 Pro NRW Mahnwache...“ Tatsächlich kam es an diesem Tag zu Störungen der Pro-NRW-Demo durch Gegendemonstranten.

Ein Staatsanwalt klagte den 20-Jährigen wegen Sachbeschädigung und Aufrufs zu Straftaten an. Das Gericht sah aber nur eine Sachbeschädigung - die Aufkleber hätten die Kästen und Schilder verunstaltet. Der Mittäter ist bereits in einem früheren Prozess verurteilt worden. Er muss 100 Sozialstunden ableisten, zusätzlich auch wegen Ladendiebstahls.