Bochum. . Mit 150 Metern sollte es eins der größten Windräder im Revier sein. Nun wird das XXL-Projekt zwischen Bochum und Castrop-Rauxel wohl gesprengt: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Revision zurückgewiesen. Investor fordert Millionen-Schadensersatz.
Für die niedersächsische Betreibergesellschaft Godewind schien die Luft rein. Die Bau- und Betriebsgenehmigungen der Stadt Bochum und des Staatlichen Umweltamtes Hagen lagen vor, als 2009 mit dem Bau des 100 Meter hohen Betonturms begonnen wurde. Doch die Nachbarschaft blies zum Sturm gegen den Koloss; der Schattenwurf sei nicht hinnehmbar. Eine Anwohnerin klagte. Sowohl vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster bekam sie Recht.
Das OVG hatte letztlich keine Wahl: In einem zuvor ergangenen Urteil war festgelegt worden, dass der Abstand eines Windrades zum nächsten Wohnhaus mindestens doppelt so weit sein muss wie die Höhe des Windrades. Bei der geplanten 150-Meter-Anlage in Gerthe wären das 300 Meter. Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt aber nur 270 Meter: für das Gericht eine „optische Bedrängung“.
OVG-Urteil ist rechtskräftig
Offerten, die Anlieger finanziell zu entschädigen oder acht Meter hohe Bäume als Sichtschutz zu pflanzen, scheiterten. Auch vor dem Bundesverwaltungsgericht zog Godewind jetzt den Kürzeren. Die Leipziger Richter wiesen die Beschwerde der Gesellschaft gegen die Nichtzulassung einer Revision zurück. Heißt: Das OVG-Urteil ist rechtskräftig. Der „Spargel“ muss weg und wird vermutlich gesprengt. Ob auch die 30 Meter tiefen Fundamente ausgegraben werden müssen, ist noch nicht geklärt. Investor Heiner Bünger kündigt an, die Bau- und Rückbaukosten – insgesamt 1,5 Millionen Euro – gerichtlich einzufordern. „Wir haben nach Recht und Gesetz gehandelt und wollen mindestens 90 Prozent wiederhaben.“
Das Geld soll vom „Kommunalen Schadensausgleich westdeutscher Städte“ (KSA) aufgebracht werden, einer 1910 gegründeten Selbsthilfeeinrichtung, in der sich mehr als 100 Städte gegen Großschäden rückversichern. An langen Dienstwegen würde die Windrad-Entschädigung nicht scheitern: Die KSA hat ihren Sitz in Bochum.