Gelsenkirchener Verwaltungsgericht entscheidet gegen Anwohner des Bövinghauser Hellwegs.
Gerthe. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Anwohnerklage gegen den Bau des Windrades am Bövinghauser Hellweg abgewiesen. Diese hatten einen vorläufigen Baustopp erwirkt, dem das Gericht nicht zustimmte. Landesweit bekannt wurde der Streit um das erste Windrad in Bochum durch einen Bericht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Gerhard Binotsch, Geschäftsführer der Planungsfirma BBB-Umwelttechnik aus Gelsenkirchen, bestätigte, dass die 8. Kammer die Klage abgewiesen hat. Zuvor hatte es einen Ortstermin in Gerthe/Stadtgrenze Castrop-Rauxel gegeben.
Das weitere Verfahren ist nach Aussagen von Binotsch allerdings noch offen. „Wir hoffen, dass keine weiteren Verfahrensschritte erfolgen werden und nach Aufhebung des Baustopps die Anlage bald fertiggestellt werden kann.” Ob die Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen werden, ist unklar, genauso wie der Termin für die Montage des Rotors auf dem Bövinghauser Hellweg.
Der Bau der Windanlage wird von der Betreiberfirma Godewind GbR mit dem Hersteller Enercon abgesprochen. Für die Endmontage werden nach Aussagen von BBB-Umwelttechnik etwa drei Tage benötigt. CS