Castrop-Rauxel. Den Wind ist Gesicht geblasen bekommt derzeit Windenergievermarkter Godewind durch die Gerichte: Auch bei Windrädern sind vorgeschriebene Abstände einzuhalten und das kann in Castrop-Rauxel für Godewind ins Auge gehen.
Gewaltig ins Trudeln kommt nämlich wohl die halbfertige Windkraftanlage im Obercastroper Hügelland, nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster seine eigene über Jahre angewandte Rechtsauffassung vor wenigen Tagen fast ins Gegenteil verkehrt hat. Eine Kehrtwende, die sich positiv für die Gegner der 150 Meter hohen Anlage am Castroper Hellweg auf Bochumer Grund auswirken dürfte.
Positiv aber direkt auch für eine Castroperin, deren Haus keinen Steinwurf weit entfernt von dem zur Zeit unvollendeten Windrad steht: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhehlte jetzt nämlich nicht, dass man - entgegen früherer Entscheidungen noch im Eilverfahren - dieser neuen Rechtsbewertung des übergeordneten OVG folgen werde.
Konkret bedeutet das: Der Abstand zwischen dem Wohnhaus der Frau und der Windkraftanlage ist mit 270 Metern zu gering. Er müsste die doppelte Entfernung der Höhe des Windrades haben, was bei einer Höhe von 150 Metern 300 Meter Abstand bedeutet.
Hielt es der 8. Senat des OVG bisher so, dass in derartigen Unterschreitungsfällen der konkrete Einzelfall auf Beeinträchtigungen genauestens zu prüfen sei, so befand dieser Münsteraner Senat Ende letzter Woche, dass bei zu geringem Abstand von einem „optischen Bedrängungseffekt” auszugehen sei, der für den Betroffenen unzumutbar ist.
Eine Entscheidung gab es jetzt von der 8. Kammer unter Vorsitz von Richter Günther für den Fall der Hausbesitzerin noch nicht, die soll in gut einer Woche den Beteiligten zugestellt werden. Aus den Äußerungen der Richter war aber dennoch eine klare Linie, basierend auf dem Münsteraner Beschluß, heraus zu hören.
Versuche, das Ganze schiedlich friedlich aus der Welt zu schaffen, die der Windkraftanlagen-Vertreiber Godewind verzweifelt versuchte, schlugen fehl. Vorschläge großzügiger Bepflanzungen durch acht Meter hohe Bäume als Sichtschutz wurden von Klägerseite abgelehnt, auch diverse Beweisanträge, wonach Gutachter feststellen sollten, dass die Anlage weder im noch am Haus beeinträchtigend sei, wies die Kammer zurück. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Baugenehmigung der Stadt Bochum aus 2008 kippt, ist sehr groß.
Godewind setzt trotz allem seine Hoffnungen in eine Berufung - vor dem OVG in Münster.