Castrop-Rauxel. .

Das jahrelang umstrittene XXL-Windrad an der Stadtgrenze zu BO-Gerthe darf nicht weitergebaut werden; der 150 Meter hohe Mast muss zurückgebaut oder gar gesprengt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt die Nichtzulassungsbeschwerde des Windradbetreibers Godewind als unbegründet abgewiesen.

Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Juni des vergangenen Jahres rechtskräftig. Dieses wiederum hatte die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von Mitte November 2009 bestätigt, in der bereits von einer „unzumutbaren optischen Bedrängung“ die Rede war.

Geklagt hatten mehrere Anwohner, die sich durch die Schattenspiele des Windrades beeinträchtigt sahen. Der Godewind-„Spargel“ an der Stadtgrenze zu Bochum hält nur einen Abstand von 270 Metern zu den Wohnhäusern ein. Vorgeschrieben ist jedoch ein Abstand von mindestens der doppelten Höhe (300 Meter).

Hatte das OVG bislang solche Entscheidungen um „optische Bedrängung“ immer von einer Einzelfallprüfung abhängig gemacht, so änderte man in Münster diese Auffassung wenige Tage vor dem erstinstanzlichen Verfahren in Gelsenkirchen. Und auch in der Begründung seines Beschlusses verwies der Senat auf die Abstandsregelungen.