Bochum. .
Das Bochumer Windrad in Gerthe hat offenbar übermächtigen Gegenwind. Das Oberverwaltungsgericht Münster hob jetzt die Genehmigung auf.
Dem einzigen Bochumer Windrad geht noch vor seiner Fertigstellung die Puste aus. Jetzt hat auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, dass der Bau am Castroper Hellweg in Gerthe „unzulässig“ sei. Der 8. Senat hob die „immissionsschutzrechtliche Genehmigung“ für die Windenergieanlage wieder auf. Begründung: Die „optische Bedrängung eines benachbarten Wohnhauses“ sei zu groß. Damit bestätigte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom vorigen November.
Abstand zum Wohnhaus ist zu gering
Mit ihrem Beschluss folgten die Oberverwaltungsrichter jetzt dem Willen einer Anwohnerin, die gegen die Windkraftanlage geklagt hatte. Der 8. Senat hat dabei die Richtlinie angewandt, dass der Abstand des Windrades zum nächsten Wohnhaus mindestens doppelt so weit sein muss wie die Höhe des Windrades. Der Abstand beträgt dort 270 Meter. Das Windrad misst aber rund 150 Meter Höhe. „Unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Ausrichtung der Fenster von Wohnräumen und des Gartens zum Anlagenstandort, hat der Senat eine optische Bedrängung angenommen“, sagte ein Gerichtssprecher.
Erst wenn der Abstand mindestens dreimal so groß ist wie die Höhe des Windrades, halten die Richter den Bau für unproblematisch. Abstände, die zwischen dem Doppelten und dem Dreifachen liegen, müssten im Einzelfall geprüft werden, hieß es. Als störend wird von Windrad-Anwohnern auch das chronisch blitzartige Schattenspiel empfunden, das die Rotorblätter erzeugen
Der 8. Senat hatte sich vor seiner Entscheidung direkt an Ort und Stelle einen Eindruck von den wirklichen Gegebenheiten verschafft. Nach dem Ortstermin gab es zwar noch Vergleichsverhandlungen. Sie scheiterten aber. Bereits vorher sollen auch hohe Baumbepflanzungen als Sichtschutz im Gespräch gewesen sein.
Frage eines Abrisses ist noch unklar
Ob beziehungsweise wann der Rohbau-Turm jetzt wieder abgerissen werden muss, ist noch unklar. Denn darüber hat das OVG nicht entschieden. Außerdem ist sein Beschluss noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zwar nicht zugelassen. Aber die Beklagtenseite kann eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.
Eigner und Betreiber des Windrads sind Landwirte aus Niedersachsen; ihr Kollektiv nennt sich „Godewind“. Die fertige, millionenschwere Anlage hätte mit einem Zwei-Megawatt-Generator rund 4,6 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen sollen. Das soll ungefähr dem Jahresbedarf von 1200 Vier-Personen-Haushalten entsprechen. Aber daraus wird jetzt wohl nichts.