Bochum. Ein Schwarzfahrer hat auf der Flucht bei einer Fahrschein-Überprüfung einen Bogestra-Mitarbeiter sehr schwer verletzt. Das hat Konsequenzen.

Dieser Schubser hätte auch tödlich ausgehen können. Ein zur Tatzeit 18-jähriger Bochumer hatte einen Kontrolleur der Bogestra so heftig weggestoßen, dass er ins Gleisbett der U35 stürzte und dabei sehr schwer verletzt wurde. Am Donnerstag wurde der Täter vom Jugendgericht wegen Körperverletzung verurteilt.

Der heute 19-jährige Angeklagte war am Nachmittag des 13. November 2023 in der U35 von einer Kontrolleurin und einem Kontrolleur nach seinem Fahrschein gefragt worden. Er hatte zwar ein Ticket, dieses aber nicht entwertet. Deshalb musste er an der Haltestelle Waldring aussteigen. Auf dem Bahnsteig sollten seine Personalien aufgenommen werden.

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Zunächst verlief das Gespräch dort relativ entspannt. Dann kippte die Situation blitzartig. Als sich die Kontrolleurin eine Sekunde wegdrehte, nutzte der 19-Jährige dies aus und flüchtete. Dabei stieß er den Kontrolleur heftig beiseite. „Das war ein heftiger Schubs“, sagte Richterin Kerstin Roter, nachdem im Gerichtssaal das Video einer Überwachungskamera gezeigt wurde. Der geschätzt rund 40 Jahre alte Mann (sein genaues Alter wurde im Prozess nicht genannt) fiel auf die deutlich tiefer gelegenen Gleise. Dabei erlitt er komplizierte Brüche des Handgelenks sowie Prellungen an Schulter, Knie und Knöchel. Selbstständig konnte er sich nicht mehr zurück auf den Bahnsteig schleppen.

Es bestand die Gefahr, dass der Kontrolleur überrollt wird

„Ich habe sofort auf die Anzeige geguckt: In zwei Minuten kommt die nächste Bahn“, erinnerte sich der Mann im Zeugenstand. Er wurde aber von Zeugen rechtzeitig in Sicherheit gebracht. Man könne, so die Staatsanwältin, „von Glück reden, dass nicht eine nächste U35 kam“.

Trotzdem waren die Folgen für den Bogestra-Mitarbeiter ganz erheblich. Er musste im Bergmannsheil am Handgelenk operiert werden; Schrauben und Platten wurden implantiert. Erst am Mittwoch (15. Mai) wurden diese in einer weiteren OP entfernt. Im Gerichtssaal erschien der Mann mit einer großen Manschette am Handgelenk. Seit der Tat ist er arbeitsunfähig.

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Der Täter war damals nach kurzer Flucht zum Tatort zurückgekehrt, um sein Handy zu holen. Dabei entschuldigte er sich bei dem Opfer. Zeitnah wurde er von der Polizei gefasst.

Im Prozess wiederholte der Angeklagte die Entschuldigung. Er sei nicht seine Absicht gewesen, dass der Kontrolleur ins Gleis fiel. „Es tut mir leid.“ Das Opfer: „Die Entschuldigung nehme ich an, klar.“

Bochumer Gericht verhängt 40 Sozialstunden

Der Angeklagte ist nicht vorbestraft und lebt in geordneten Verhältnissen. Zurzeit macht er die Fachoberschulreife, dann will er Mechaniker werden. Das Strafverfahren, hieß es, habe ihn stark beeindruckt. Es habe ihm, so sein Anwalt, „vor Augen geführt, was so eine Unbeherrschtheit für Folgen haben kann. Sowas darf nie wieder passieren“.

Die Staatsanwältin forderte 20 Sozialstunden. Das Gericht verhängte eine Anzahl „in einem etwas fühlbareren Bereich“: 40 Sozialstunden. Die Prozesskosten wurden ihm erlassen.