Bochum. Wegen der Teil-Legalisierung von Marihuana wurden die Haftstrafen einiger Gefangener vorzeitig beendet. Die Staatsanwaltschaft nennt eine Zahl.

Die Staatsanwaltschaft Bochum hat in den vergangenen Tagen im Zuge des neuen Cannabis-Gesetzes die vorzeitige Freilassung von 26 Strafgefangenen angeordnet. Es ging dabei um vergleichsweise kleinere Drogendelikte in Bochum, Herne, Witten und in Teilen des Kreises Recklinghausen.

Auch andere Staatsanwaltschaften haben Häftlinge früher als ursprünglich geplant aus dem Gefängnis gelassen.

60.000 Verfahren in NRW müssen noch einmal geprüft werden

Wegen der Teil-Legalisierung von Cannabis gibt es eine Amnestie für Menschen, die wegen Besitzes in kleineren Mengen strafrechtlich verfolgt wurden. Nach Angaben des Landesjustizministeriums ging es in NRW um 60.000 Verfahren, die noch einmal geprüft und gesichtet werden müssen, wie die Deutsche Presseagentur berichtet.

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Auch in Bochum wurden und werden relevante Fälle geprüft. Deshalb rechnet die Staatsanwaltschaft wegen der Gesetzesänderung auch nicht unbedingt mit weniger Arbeit, denn nach wie vor müssten alle Einzelfälle intensiv untersucht werden, ob sie von der teilweise Legalisierung des Rauschmittels betroffen seien oder nicht.

Künftig wird es in Bochum wohl weniger Anklagen geben

Allerdings gehe man davon aus, so ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde, dass künftig wegen kleiner Mengen Cannabis weniger Anklagen erhoben und Strafbefehle verhängt werden als bisher.