Bochum. Nicht in allen Teilen von Bochum ist Kiffen nun erlaubt, an vielen Stellen herrscht weiterhin ein Verbot. Unsere Karte gibt den Überblick.

Der Innenstadtbereich von Bochum: Verbotszone. Große Teile von Langendreer, Werne, Altenbochum, Riemke, Hamme, Hiltrop oder Wattenscheid-Mitte: ebenso. Seit dem 1. April ist in Deutschland das Rauchen von Cannabis zwar legal. Erwachsenen ist der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt. Im öffentlichen Raum liegt die Höchstgrenze bei 25 Gramm. Doch trotzdem: In vielen Bereichen von Bochum bleibt das Kiffen trotzdem untersagt.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist der öffentliche Konsum in diesen Gegenden verboten: im Abstand von 100 Meter um Schulen, Kitas, Jugendzentren, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Trotz Legalisierung: Warum Kiffen in vielen Teilen von Bochum verboten bleibt

Durch „Open Street Map“, eine Karte, die frei nutzbare Geodaten sammelt, lässt sich visualisieren, wie umfangreich das Jugendschutzgebiet in Bochum wäre. Sie zeigt die Größe der Gebiete (orange Fläche), wenn Daten zu Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spiel- und Sportplätzen berücksichtigt werden. Fußgängerzonen werden noch nicht einmal betrachtet.

Für Bochum – und auch andere Großstädte im Ruhrgebiet – wird deutlich: In großen Teilen ist es auch künftig nicht erlaubt zu kiffen. Das betrifft zum einen der Bereich Bochum-Mitte, der auf der Karte fast komplett orange leuchtet. Zum anderen zählen neben den anfangs bereits genannten Stadtteilen auch Westenfeld, Eppendorf, Weitmar, Wiemelhausen, Querenburg oder Hiltrop dazu.

Stadtteilscharfe Übersicht: Wo das Kiffen in Bochum verboten bleibt

Etwas anders sieht das in Sevinghausen, Günnigfeld, Stiepel, Dahlhausen, Harpen oder Bergen aus. Zwar bleibt der Konsum von Cannabis auch dort im Umkreis von Kitas oder Schulen verboten, die Dichte solcher Einrichtungen ist aber nicht so hoch.

Der Vollständigkeit halber: Die dargestellten Verbotszonen sind nicht offiziell. Die Zonen können dadurch von den Jugendschutzgebieten im Sinne des Gesetzentwurfs in gewissen Teilen abweichen, weil sie möglicherweise unvollständig oder nicht mehr aktuell sind. Gleichzeitig sollen sie aber zur Visualisierung das Ausmaß der Regeln aufzeigen.