Bochum. Bürgerinnen und Bürger profitieren von steuerlichen Änderungen, sagt das Finanzamt Bochum. Um diese Änderungen geht es bei der Steuererklärung.

Ein höherer Grundfreibeitrag, Entlastung für ehrenamtlich tätige Personen und ein erhöhter Sparer-Pauschbetrag. Das sind einige der Vorteile, von denen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jetzt profitieren. Was sich bei der Einkommenssteuererklärung ändert und was Steuerzahler beachten sollten, darauf weist das Finanzamt Bochum hin.

Steuererklärung 2023: auf Papier oder digital?

„Wir empfehlen, die Steuererklärung digital abzugeben“, sagt Anja Niemann, Leiterin des Finanzamts Bochum-Mitte. „Mit unserem digitalen Programm Elster kann man zu jeder Zeit und von überall seine Angaben in die Steuererklärungen eintragen. Und durch Hinweise bei der Eingabe seiner Angaben und die bewährte ‚Prüfberechnung‘ ist eine zuverlässige technische Rückmeldung gewährleistet. Obendrein ist die Software kostenfrei verfügbar.“

Warum besser digital?

„Das Programm Elster prüft vor Absendung der Steuererklärung, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden und ob die Eingaben plausibel sind“, sagt Sibylle Nagel-Brütting, die Leiterin des Finanzamts Bochum-Süd. „Das vermeidet Nachfragen und kann die Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigen.“ Belege müssen erst nach Aufforderung des Finanzamtes vorgelegt werden.

Was ändert sich?

Es gibt mehrere Veränderungen, die Steuerzahler entlasten. Der Grundfreibetrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs-oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf 4476 Euro für jeden Elternteil, also auf 8952 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Und: Der „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ wird um 252 Euro auf 4260 Euro pro Jahr erhöht. Die Erhöhung gilt für das erste Kind. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind steht Alleinerziehenden unverändert ein zusätzlicher Betrag von 240 Euro pro Jahr zu.

Gibt es weitere Entlastungen?

Der Ausbildungsfreibetrag wird von 924 Euro auf 1200 Euro pro Jahr angehoben. Dieser kann geltend gemacht werden, wenn der Nachwuchs zwischen 18 und 25 Jahren alt ist, sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt.

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Der Sparer-Pauschbetrag, mit dem Ausgaben im Zusammenhang mit Erträgen aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise Zinsen oder Dividenden abgegolten werden, beträgt 1000 Euro; bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Partnern 2000 Euro.

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Entlastet werden auch ehrenamtlich tätige Personen. Einnahmen z.B. aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Lehr- und Vortragstätigkeit an Volkshochschulen sind bis zu einem Betrag von 3000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit – z.B. als Bürokraft oder Platzwart in einem gemeinnützigen Verein – fallen bis zur Höhe von 840 Euro jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an. Für Fragen zu Gemeinnützigkeit, zu Spendenbescheinigungen oder zur Ehrenamts- beziehungsweise Übungsleiterpauschale hat das Finanzamt einen „direkten Draht“ eingerichtet. Unter den Telefonnummern 0234 5140 (Finanzamt Bochum-Mitte) und 0234 33370 (Finanzamt Bochum-Süd) können sich Ratsuchende direkt mit der Ansprechperson für das Ehrenamt verbinden lassen.

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Was müssen Steuerzahler noch wissen?

Seit dem Vorjahr können Bürgerinnen und Bürger für bis zu 210 statt bisher 120 Tage eine Tagespauschale, die bisherige Homeoffice-Pauschale, geltend machen. Der Jahreshöchstbetrag liegt bei 1260 Euro. Beiträge zur Altersvorsorge können – unter Berücksichtigung des Höchstbetrags –vollständig als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Kontakt zum Finanzamt

Online können Steuerzahl sich rund um die Uhr über www.finanzamt.nrw.de an das Finanzamt wenden. Telefonisch sind die Bochumer Finanzämter erreichbar: Montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Vor Ort-Termine sind im Finanzamt montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr möglich. Ein Wunschtermin kann online unter www.finanzamtstermine.nrw.de gebucht werden.