Bochum. Im Prozess um den Fund einer toten Frau in Wattenscheid tauchen Indizien gegen den Angeklagten auf. Es geht unter anderem um eine Blutspur.

Im Prozess um den Tod einer 45-jährigen Frau in ihrer Wohnung in Bochum-Wattenscheid wird der Angeklagte durch eine Blutspur an seiner Hose belastet. Und das ist nicht das einzige, was die Anklage stützen könnte. Vorgeworfen wird dem 43-jährigen Angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge.

Opfer starb an einer „Zuckerentgleisung“

Der Bochumer soll seine Ex-Partnerin am 12. Dezember 2022 (Montag) in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Achtermannstraße mehrfach ins Gesicht geschlagen und dort in einer hilflosen Lage zurückgelassen haben. Die an Diabetes erkrankte Frau starb an einer „Zuckerentgleisung“, wie eine Obduktion später ergab. Das hätte verhindert werden können, wenn sie nicht zuvor geschlagen und allein gelassen worden wäre, meint die Staatsanwaltschaft.

Drei Tage nach den mutmaßlichen Schlägen, am 15. Dezember 2022 (Donnerstag), wurde die Frau von der Feuerwehr tot in ihrer Wohnung endeckt. Ein Nachbar (54), der ein Paket mit Diabetes-Medizin treuhänderisch angenommen und an die Frau übergeben wollte, hatte sich Sorgen gemacht, weil sie die Tür nicht öffnete. Er rief den Notruf 112, so dass sich Rettungskräfte Zugang zu der Wohnung verschafften.

Angeklagter soll die Leiche umverlegt haben

Der Gesicht der Leiche war mit einem Kissen bedeckt. Das soll ihr der Angeklagte dort hingelegt haben, als er zu einem unbestimmten Zeitpunkt zwischen dem 12. und 15. Dezember zum Tatort zurückgekehrt sei und die Leiche umgelagert habe – auf den Rücken zwischen zwei Sofa-Teile. Wo sie bei Entritt des Todes gelegen hatte, ist unbekannt. Sie wies am Kopf einen Bluterguss und Hautabschürfungen auf, zudem Gewaltspuren am Rücken.

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Beim Türöffnen durch die Feuerwehr war der Angeklagte dabei. Angeblich aus reinem Zufall lief er gerade am Haus vorbei, als der Vermieter mit dem Paket dort stand. Schnell erschien er der Polizei verdächtig und wurde am selben Tag festgenommen.

Blutspuren der Frau befanden sich an der Hose des Angeklagten

Der Polizei sagte er damals, dass er die Frai zuletzt am 11. Dezember (Sonntag) gesehen habe. Eine Zeugin sah ihn aber noch am Montag mit der Frau zusammen, dem mutmaßlichen Tattag.

Außerdem: Im Kniebereich seiner Hose wurde eine deutliche Blutspur des Opfers nachgewiesen. Der Polizei erklärte der 43-Jährige diese Spur damit, dass er am Sonntag (11.) das WC der Frau benutzt habe und dort beim Runterziehen der Hose wohl unbemerkt Blutspuren von ihr aufgenommen habe.

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Tatsächlich war die Frau zwar am 9. Dezember 2022 ohne Fremdverschulden gestürzt und hatte sich eine blutige Wunde am Kiefer zugezogen. Dieses Blut soll sich aber auf glatter Oberfläche, u.a. an der Waschmaschine, befunden haben und längst zu trocken gewesen sein, um sich auf die Hose übertragen zu können. Das sei „nicht darstellbar und nicht plausibel“, zitierte der Leiter der Mordkommission, Arndt Mallepree, am Montag vor dem Schwurgericht eine Rechtsmedizinerin.

Kripo: Angeklagte hatte Zugang zu Wohnungsschlüssel

Was den Angeklagten weiter belasten könnte, ist der Wohnungsschlüssel. Er lag im Briefkasten der Frau. Mallepree: „Für uns war klar, dass er jederzeit Zugang zu dem Schlüssel gehabt hätte.“

Und noch etwas hatte die Kripo misstrauisch gemacht. Vor dem Türöffnen soll der Angeklagte geäußert haben, sich Sorgen um seine Ex-Partnerin zu machen, weil er seit Tagen nichts von ihr gehört habe. Mit seinem Handy habe er dann aber nicht in einem Krankenhaus anrufen wollen, ob sie vielleicht dort eingeliefert worden sei. Begründung: Sein Akku oder Guthaben sei leer. Nach der Festnahme kurz darauf telefonierte er aber problemlos mit dem Handy vom Polizeipräsidium aus mit seiner Mutter. „Das hat für uns zu einem weiteren Fragezeichen geführt“, so Mallepree. Wusste der Angeklagte damals bereits, dass die Frau nicht im Krankenhaus sein könnte, weil sie tot im Wohnzimmer lag?

Angeklagter schweigt im Prozess

Anders als anfangs nach seiner Festnahme macht der Angeklagte im Prozess von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Nach dem Leichenfund saß er eine Woche lang in U-Haft, zunächst sogar wegen des Verdachts des Totschlags, kam dann aber frei.

Das Gericht hat zwei weitere Sitzungen bis 8. April festgesetzt.

Als die Feuerwehr die Leiche entdeckte, wirkte der Angeklagte „betroffen“, wie der Nachbar der Verstorbenen den Schwurrichtern sagte. Unklar ist, aus welchem Grund: wegen der Todesnachricht an sich oder weil nun eine Mordkommission Ermittlungen aufnahm.