Bochum. Zu 9,5 Jahren Haft wurde ein Bochumer verurteilt, der für den Tod einer Frau in der Dusche verantwortlich sein soll. Er wollte Freispruch.
Ein 43-jähriger Bochumer ist am Freitag zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er für den gewaltsamen Tod einer Bekannten (47) in seiner Wohnung in Bochum-Hordel verantwortlich sein soll. Das Schwurgericht bestrafte ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Der fast 30-mal vorbestrafte Mann hatte am Morgen des 24. März selbst die Polizei angerufen; in seiner Wohnung liege eine tote Frau. Einsatzkräfte fanden sie dann unbekleidet in der Duschtasse. Ihr Körper wies zahlreiche Blutergüsse und eine Biss-Saug-Verletzung auf. Eine Obduktion stellte auch eine Gehirnblutung fest. Todesursächlich war aber eine Unterkühlung.
Die suchtkranke Frau hatte erst seit kurzer Zeit bei dem Mann gelebt. Er sitzt seit damals in U-Haft.
Staatsanwaltschaft wollte zehn Jahre Haft – Angeklagter Freispruch
Vor Gericht wollte er Freispruch, die Verletzungen habe sich die Frau woanders zugezogen. Die Staatsanwaltschaft forderte zehn Jahre Haft.
Im Prozess wurde auch die Tonspur von Videos eines Handys vorgespielt, die der Angeklagte in seiner Wohnung von der Frau gemacht hatte. Darin tritt er als höchst dominanter und altkluger Mann auf, der die Frau wegen ihres Suchtverhaltens auf höhnische, vorwurfsvolle und mitleidlose Weise verächtlich macht und erniedrigt.