Bochum. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge steht ein 43-jähriger Bochumer vor dem Schwurgericht. Er soll seine Ex-Partnerin geschlagen haben.
Drei Tage lang hatte eine 45-jährige Frau tot in ihrer Wohnung in Bochum-Wattenscheid gelegen. Sie soll an einer Unterzuckerung gestorben sein. Für den Tod soll aber ihr ehemaliger Lebensgefährte verantwortlich sein. Er steht seit Montag vor dem Bochumer Schwurgericht. Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.
Am Mittag des 15. Dezember 2022 wurde in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses an der Achtermannstraße die Leiche der Wohnungsinhaberin von Rettungskräften der Feuerwehr entdeckt. Sie lag auf dem Rücken zwischen zwei Sofa-Teilen im Wohnzimmer. Ihr Gesicht war mit einem Kissen bedeckt. Am Körper und Kopf stellte die Polizei Spuren von Gewalt fest.
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Angeklagter aus Bochum soll die Leiche umgelagert haben
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-.Jährigen vor, die Frau drei Tage zuvor (12. Dezember) mehrfach ins Gesicht geschlagen zu haben. In einer hilflosen Lage habe er sie zunächst zurückgelassen, sei aber zu einem unbekannten Zeitpunkt in die Wohnung zurückgekehrt und habe die Leiche entdeckt. Diese habe er aus unbekannten Gründen umgelagert. Das sei anhand der Totenflecken feststellbar. Der Tod war bereits am Abend des 12. Dezember eingetreten.
Die Leiche wies am Kopf einen Bluterguss und Hautabschürfungen auf, zudem Gewaltspuren am Rücken. Das war aber nicht todesursächlich, sondern, wie sich später herausstellte, eine „Zuckerentgleisung“.
Nachbar der Verstorbenen hatte den Notruf alarmiert
Einsatzkräfte der Polizei und des Rettunsgdienstes erfuhren von dem Tod der dreifachen Mutter erst, nachdem ein Nachbar am 15. Dezember den Notruf alarmiert hatte. Er hatte eine Sendung mit Diabetes-Medikamenten für die Frau treuhänderisch vom Postboten angenommen, doch die Empfängerin öffnete längere Zeit nicht die Tür.
Der 43-Jährige kam damals sofort wegen des Verdachts des Totschlags in U-Haft, wurde aber nach einer Woche wieder freigelassen. Ermittlungen ergaben, dass keine Tötungsabsicht feststellbar ist. Allerdings soll er um die Zuckererkrankung der Frau gewusst haben, so dass er nach den Schlägen mit einer Lebensgefahr hätte rechnen müssen. Der Tod der Geschädigten sei vorhersehbar und vermeidbar gewesen, so die Anklage.
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Zum Prozessauftakt machte der Mann von seinem Schweigerecht Gebrauch. Deshalb las die Polizei- und Arztberichte vor. Daraus ergab sich, dass die Frau wenige Tage zuvor wegen eines Sturzes im Bergmannsheil behandelt worden war. Ob und inwieweit die Sturzverletzungen eine Rolle in dem Prozess spielen werden, steht noch nicht fest.
Die Verstorbene lebte allein in der Wohnung. Sie hat drei minderjährige Kinder, von denen zwei beim Kindesvater leben. Das dritte Kind lebt woanders und ist jetzt Vollwaise.
Das Gericht hat vier weitere Sitzungstage bis 8. April angesetzt.