Bochum. Es gibt kein Eilverfahren am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Wasserwelten Bochum setzen Planung aber fort, um nicht zu viel Zeit zu verlieren.
Wie geht es nach der Anwohnerklage gegen das geplante Hallenbad im Südpark weiter? Wasserwelten-Christian Seger sagt: „Wir halten an dem Neubau des Garten-Hallenbades am Standort in Höntrop fest. Beklagte ist hier die Stadt Bochum, die die entsprechenden Genehmigungsprozesse verwaltet.“ Die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung sei „in den letzten Zügen, so dass die Ausschreibung wie geplant Anfang 2024 veröffentlicht werden kann“, erklärt Seger außerdem zum derzeitigen Stand. Ein Generalübernehmer soll für den Schwimmbad-Neubau zuständig sein.
Wasserwelten Bochum wollen Zeitverlust so gering wie möglich halten
Er sagt außerdem: „Welche Auswirkung die Klage auf die weitere Zeitplanung des Projekts haben wird, können die Wasserwelten Bochum derzeit nicht abschätzen.“ Man versuche, den Zeitverlust so gering wie möglich zu halten.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärt auf Nachfrage dieser Redaktion, dass ein Hauptsacheverfahren stattfinde, kein Eilverfahren; dafür fehlten die Voraussetzungen. Es kann also noch etwas dauern bis zu einer gerichtlichen Entscheidung. Ein Termin stehe noch nicht fest.
Bochum: Panne bei der Anwohnerbeteiligung
Der Stadt Bochum war bei der Anwohnerbeteiligung im Rahmen des Planungsverfahrens eine Panne unterlaufen: Es wurde vergessen, 58 Grundstückseigentümer der Straße In der Mark in Eppendorf zu informieren. Das wurde nachgeholt – sie hatten dann im Herbst 2023 nachträglich Zeit, bis Ende September eventuell Klage einzureichen. In der Mark in Eppendorf ist die einzige Zufahrtsstraße zum Parkplatz des Schwimmbades im Südpark. Ein Anwohner hatte dann beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fristgerecht Klage eingereicht.
Thema auch in der Bezirksvertretung Wattenscheid
Konsterniert hatten auch die Wattenscheider Bezirksvertretung von dieser städtischen Panne bei der Anwohnerbeteiligung erfahren, sie befassen sich schon sehr lange mit dem Schwimmbad-Neubau im Südpark und hoffen auf eine rasche Umsetzung des Vorhabens. Das Hallenbad war seit dem Brand 2016 dicht und wurde abgerissen, das Freibad ist seit 2018 dicht. Stadtkämmerin Eva Maria Hubbert betonte in der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung: „Wir gehen davon aus, dass die Klage keinen Erfolg hat, da wir uns im Bereich des alten Bebauungsplanes bewegen.“
Schwimmbad-Förderverein will zügig einen Neubau
Stefan Wolf, Vorsitzender des Schwimmbad-Fördervereins, hatte gehofft, dass die Stadt Bochum erfolgreich Druck machen kann beim Klageverfahren „und auf eine schnelle Entscheidung dringt. Schließlich ist ja der Stadt bei der Anwohnerbeteiligung der Fehler unterlaufen. Und es fehlen in Bochum Schwimmkapazitäten. Ich hoffe, dass der zeitliche Verlust so gering wie möglich ausfällt Schließlich hoffen Bürger, Vereine und Schulen dringend, dass endlich mit dem Hallenbad-Neubau begonnen werden kann“.
Außenbecken werden entfernt
Das Bäderkonzept sieht am Standort Höntrop ein funktionales Gartenhallenbad mit 25-Meter-Becken, Kursbecken, Kinderbecken sowie eine öffenbare Seitenfassade zur Nutzung des Außenbereichs als Liegefläche und Aufenthaltsbereich vor. In Höntrop soll ein Hallenbad entstehen. Die Wasserwelten Bochum bereiten dort aktuell die Ausschreibung der Planungsleistungen vor. Diese umfassen unter anderem eine detaillierte Leistungsbeschreibung und vertragliche Gestaltung. Zeitplanungen und weitere Details werden erst nach Auftragsvergabe in Abstimmung mit den Partnerunternehmen festgelegt. Die Zukunft des markanten Zehn-Meter-Sprungturms ist ungewiss; die Außenbecken und die weiteren Außenanlagen des Freibades sollen laut Wasserwelten Bochum zurückgebaut werden.
Zukunft des Sprungturms im Südpark noch ungewiss
Wasserwelten-Sprecher Seger erklärt: „Bei einer Begehung im vergangenen Jahr wurde deutlich, dass sich die Außenbecken in einem sehr schlechten Zustand befinden. Die erforderliche und kostenintensive Badewassertechnik ist nicht mehr vorhanden.“ Dies gelte auch für das Wasserbecken des Sprungturms. „Der ausschließliche Betrieb eines Sprungbeckens im Außenbereich eines Bades ist betrieblich keinesfalls sinnvoll.“
Mit einer Außenwasserfläche würden sich zudem die betrieblichen Rahmenbedingungen ändern. Der Betrieb des Bades würde sich dann für die Wasserwelten wirtschaftlich negativ im Verhältnis zum beschlossenen Bäderkonzept darstellen. Seger: „Die durch die Gremien verabschiedete Variante des geplanten Garten- und Hallenbads am Standort in Höntrop sieht die Integration des Sprungturms mit Wasserfläche nicht vor. Im Außenbereich soll ein attraktiver Liege- und Aufenthaltsbereich gestaltet werden.“
Thema auch im Bochumer Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Bochumer Holding für Versorgung und Verkehr, in der u.a. Burkart Jentsch, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion sitzt, will sich im Frühjahr und im Sommer erneut mit dem Thema Südpark-Schwimmbad befassen. Jentsch kann sich gut vorstellen, dass im Außenbereich zumindest der Sprungturm erhalten bleibe, „in welcher Form auch immer ins Umfeld integriert. Alle Außenbecken, auch das Sprungturmbecken, sollen aber entfernt werden“.