Bochum. Pro Palästina hatten 200 Menschen in Bochum demonstriert. Einige riefen die Parole „From the river to the sea ...“ Womöglich ist das strafbar.
Im Zusammenhang mit der pro-palästinensischen Kundgebung am 18. Oktober in der Innenstadt von Bochum ermittelt nun die Polizei. Nach ihrer Auskunft sieht die Staatsanwaltschaft Bochum den Anfangsverdacht einer Straftat.
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Konkret geht es dabei um die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ – frei übersetzt: „Vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer wird Palästina frei sein“. Sie wurde bei der etwa 90-minütigen Demonstration vor dem Citypoint gegenüber dem Rathaus immer wieder gerufen. Damit werde, so Kritiker, das Existenzrecht Israels infrage gestellt. Eine Aussage also, die von der Staatsanwaltschaft Berlin nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bereits als strafbar eingeordnet wird.
Ermittlungsverfahren gegen zwei Demo-Teilnehmer
Die Staatsanwaltschaft Bochum sieht nun den Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs. Dabei geht es um die Belohnung und Billigung einer Straftat; in diesem Fall, so Polizeisprecher Frank Lemanis, die Hamas-Morde beim Überfall auf Israel, die mit der Parole gebilligt werden.
Nun seien im Zusammenhang mit der Kundgebung vom 18. Oktober in zwei Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. „Je nach Einzelfall muss man schauen, ob es sich sogar um eine Volksverhetzung handelt“, so Lemanis.