Bochum. 600 Personen in zwei Lagern haben in Bochum demonstriert: pro-israelisch und pro-palästinensisch. Die Staatsanwaltschaft überprüft eine Parole.

Das Rufen einer pro-palästinensischen Parole im Rahmen der beiden Demonstrationen am Mittwochabend in der Innenstadt von Bochum mit insgesamt etwa 600 Teilnehmern hat möglicherweise ein juristisches Nachspiel. Die Polizei Bochum will die Staatsanwaltschaft Bochum einschalten.

Staatsanwaltschaft Berlin stuft Slogan als strafrelevant ein

Konkret geht es um die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ – frei übersetzt: „Vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer wird Palästina frei sein“. Damit werde, so Kritiker, das Existenzrecht Israels infrage gestellt. Ein Umstand, der von der Staatsanwaltschaft Berlin nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa mittlerweile als strafbar eingeordnet wird.

„Von uns besteht da noch Klärungsbedarf“, sagt Frank Lemanis, Sprecher der Polizei Bochum. „Wir haben das registriert und sind in der Absprache mit der Staatsanwaltschaft, weil man klären muss, ob das eine Strafbarkeit erfüllt oder nicht.“ Denkbar sei durchaus, dass eine Staatsanwaltschaft, wie nun in Berlin, diese Frage bejaht und eine andere in einem anderen Bundesland den Anfangsverdacht nicht sieht.

Polizei Bochum bittet Staatsanwaltschaft Bochum um Prüfung

Geklärt werde nun, wie die Staatsanwaltschaft Bochum dies einschätzt. Beweismaterial sei vorhanden, weil es Videomitschnitte von der Pro-Palästina-Versammlung gebe. Unter Umständen könnten so konkrete Personen ermittelt werden. Lemanis: „Wir werden die Staatsanwaltschaft jetzt um eine rechtliche Stellungnahme bitten.“

Schon am Dienstag wurden bei einer pro-palästinensischen Kundgebung vor dem Rathaus umstrittene Parolen gerufen. „Kindermörder Israel“ war ebenso zu hören wie „From the river to the sea ...“.

Empörung über benachbarte Austragungsorte

Für Empörung hat derweil gesorgt, dass die beiden Veranstaltungen – eine pro-israelische und eine pro-palästinensische Kundgebung – unmittelbar nebeneinander zum gleichen Zeitpunkt zugelassen wurden. Es sei doch von vornherein klar gewesen, so Kritiker, dass es zu Störungen kommen werde.

Das, so der Polizeisprecher, dürfe bei der Zulassung von Demonstrationen, nur bedingt eine Rolle spielen. Das Versammlungsrecht habe in unserer Demokratie einen sehr hohen Stellenwert. „Grundsätzlich ist die Polizei verpflichtet, der Anmeldung so weit es rechtlich möglich ist, zu entsprechen“ – auch und gerade im Hinblick auf Ort und Zeitpunkt.

Auch interessant

Polizei verweist auf Versammlungsrecht

Beide Kundgebungen wurden für den Rathaus-Vorplatz angemeldet. Den Zuschlag habe die pro-israelische Veranstaltung bekommen, da für sie die größere Teilnehmerzahl angemeldet wurde (500 und mehr). Für die andere Veranstaltung musste die Polizei „eine Örtlichkeit suchen, die möglichst nah am ursprünglichen Ort liegt“. So sei die Wahl auf den Platz vor dem Citypoint an der Ecke Bongardstraße/Hans-Böckler-Straße gefallen – nur wenige Meter von der anderen Kundgebung entfernt.

Lemanis: „Das ist natürlich immer mit einer Gefahrenprognose verbunden.“ Die Polizei habe zwar erwartet, dass es verbale Auseinandersetzungen geben werde, war aber überzeugt, sicherstellen zu können, „dass es zu keinen körperlichen Auseinandersetzungen kommt und dass Versammlungsrecht des anderen konterkariert wird“. Mit Schutzzäunen und Mannschaftswagen hatte die Polizei eine Barriere zwischen beide Lager gebaut.

Polizeisprecher spricht von gelungenem Einsatz

Verhehlen will der Polizeisprecher nicht, „dass der eine oder andere vielleicht gesagt hat, ich fühl mich da nicht so wohl“ und möglicherweise deshalb nicht zum Rathaus gekommen ist. „Aber wir haben keine Chance, anders zu entscheiden. Wir müssen neutral bleiben und das Wohl des Einzelnen schützen. Und das ist uns gut gelungen.“