Bochum. 14 Monate nach dem Bierbecherwurf auf einen Linienrichter bei einem VfL-Bochum-Spiel stehen die Gerichtstermine fest. Ein Bochumer ist angeklagt.
Am 22. Mai wird die Fußball-Bundesliga wohl ein Auge auf Bochum werfen, auch wenn dann gar kein Spieltag ist. Dann beginnt der Prozess gegen einen 39-jährigen Bochumer, der von der Südtribüne aus einen Bierbecher auf einen Linienrichter geworfen und ihn dabei verletzt haben soll.
Den Termin teilte jetzt das Amtsgericht auf WAZ-Anfrage mit. Weitere Termine sind der 5. und der 14. Juni.
Der Fall vom 18. März 2022 hatte für großes Aufsehen in der ganzen Liga gesorgt: Der VfL spielte zu Hause gegen Mönchengladbach und lag 0:2 zurück. Die Stimmung auf Teilen der Ränge war aufgeheizt. Immer wieder flogen Bierbecher auf den Rasen. Einer traf den Hinterkopf eines Linienrichters (40). Er sank auf die Knie und erlitt ein Schleudertrauma und eine Schädelprellung. Im Krankenhaus musste er ambulant behandelt werden.
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Das Spiel wurde nach der 68. Minute abgebrochen und später am grünen Tisch 2:0 für die Gäste gewertet. Außerdem bekam der VfL vom DFB-Sportgericht eine Strafe von 100,000 Euro aufgebrummt.
Die Staatsanwaltschaft schickte damals eine Blitz-Anklage heraus: Nur zwölf Tage nach dem Spiel wurde der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Danach ging die Anklage aber zwischen verschiedenen Gerichten innerhalb der Bochumer Justiz lange hin und her, weil die Zuständigkeit ungeklärt war. Nun liegt der Ball bei einer Einzelrichterin.
Auf die Spur des Angeklagten kamen die Ermittler aufgrund von Zeugenaussagen, Fernsehbildern und DNA-Spuren am Plastikbecher, der sichergestellt werden konnte. Die Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung beträt im Regelfall sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Im Falle einer Verurteilung drohen eventuell auch Schadenersatzforderungen.