Bochum. Das DFB-Sportgericht hat das Spiel VfL Bochum gegen Gladbach wie erwartet für Gladbach gewertet. Der VfL wird das Urteil nicht anfechten.

Dieses Urteil war zu erwarten. Das DFB-Sportgericht hat das Bundesligaspiel des VfL Bochum gegen Borussia Mönchengladbach wie erwartet für Mönchengladbach gewertet worden. Die Partie war abgebrochen worden, nachdem ein Zuschauer mit einem Getränkebecher den Kopf des Schiedsrichterassistenten Christian Gittelmann getroffen hatte. Nachdem die Bochumer am Mittwoch noch eine Wiederholung des Spiels gefordert hatten, akzeptieren sie nun das Urteil.

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VfL Bochum akzeptiert die Entscheidung

Eine Stellungnahme vom Verein gab es am frühen Abend. Darin heißt es: „Der VfL Bochum 1848 verurteilt diesen Vorfall nach wie vor aufs Schärfste und unterstützt Polizei und Staatsanwaltschaft auch weiterhin bei ihren Bemühungen, den Täter zu überführen. Gleichwohl war und ist es die Pflicht des VfL Bochum 1848, die Rechte des Klubs im Rahmen des angesetzten sportgerichtlichen Verfahrens zu wahren. Dabei hat der VfL stets betont, angemessene Entscheidungen des DFB zu akzeptieren. Das Urteil des DFB-Sportgerichts zur Spielwertung liegt nun vor. Der VfL Bochum 1848 akzeptiert diese Entscheidung und wird keinen Einspruch gegen das ergangene Urteil einlegen.“

Ähnlich hatte sich zum Beispiel Finanzvorstand Ilja Kaenzig direkt nach dem Spiel am vergangenen Freitag geäußert: „Es wird eine empfindliche Strafe geben, es kommt nichts Gutes auf uns zu. Unser hervorragendes Bild, das wir in dieser Saison aufgebaut haben, wird natürlich beschädigt.“

VfL Bochum: Wiederholungsspiel ist nicht möglich

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, begründete das Urteil am Donnerstag in einer DFB-Mitteilung: „Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist.“

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Die Spielumwertung sei in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge zwingend und alternativlos vorgeschrieben. „Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten ist daher nicht möglich.“ Das aber hatten die Bochumer noch am Mittwoch gefordert.

„Wir verurteilen den Becherwurf, das ist eine massive Straftat, da gibt es nichts schönzureden, das ist verurteilungswürdig, das ist unerträglich“, hatte VfL-Anwalt Horst Kletke der Deutschen Presse-Agentur gesagt. „Aber wenn ein Straftäter einen Becher wirft, dann trifft den VfL Bochum keine Schuld.“

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Das sieht der DFB anders. Die Haftung der Clubs für ein Fehlverhalten der ihnen zuzurechnenden Personen ergebe sich aus Paragraph 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des Verbands. „Danach sind Vereine unter anderem für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Anhänger und Zuschauer verantwortlich“, sagte Oberholz.

Über mögliche weitere Sanktionen gegen den VfL Bochum will das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.

In einem vergleichbaren Fall im Jahr 2011 war der Gastgeberverein mit einem Spiel außerhalb der eigenen Stadt bestraft worden. Damals war die Partie FC St. Pauli gegen den FC Schalke 04 beim Stand von 2:0 für die Gäste abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichterassistent Thorsten Schiffner ebenfalls von einem Becher getroffen worden war. Das Spiel wurde 2:0 für Schalke gewertet. Zudem musste St. Pauli die erste Partie der Zweitliga-Saison 2011/12 mindestens 50 Kilometer außerhalb Hamburgs austragen.