Bochum. Nur zwölf Tage nach dem Becherwurf auf einen Linienrichter beim VfL Bochum wurde Anklage gegen den Verdächtigen erhoben. Nun soll er vor Gericht.

Nur knapp zwei Wochen nach dem folgenschweren Bierbecherwurf im Bochumer Ruhrstadion hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Mann erhoben, den sie schon ganz zu Anfang im Verdacht hatte. Ihm wird jetzt gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Angeschuldigt ist ein 38-jähriger Bochumer. Er soll am Abend des 18. März in der 69. Minute der Bundesligapartie des VfL gegen Mönchengladbach von der Südtribüne aus seinen Bierbecher auf den Linienrichter Christian Gittelmann (39) geworfen haben.

Abgebrochenes Spiel des VfL Bochum wurde 2:0 für Mönchengladbach gewertet

Der Getroffene wurde mit voller Wucht am Hinterkopf getroffen, sank benommen zu Boden und musste später im Krankenhaus ambulant versorgt werden. Er hatte ein Schleudertrauma und eine Schädelprellung erlitten. Das Spiel wurde abgebrochen und 2:0 für Gladbach gewertet – so hatte es auch schon zum Zeitpunkt der Tat gestanden.

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Auf die Spur des Angeschuldigten kamen die Ermittler aufgrund von Zeugenaussagen, Fernsehbildern und DNA-Spuren am Plastikbechers, der sichergestellt werden konnte.

Bei einem Schuldspruch drohen auch zivilrechtliche Schadenersatzforderungen

Der 38-Jährige hat bisher von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung beträgt sechs Monate Haft, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Im Falle eines Schuldspruches drohen dem Mann auch zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen des VfL Bochum sowie ein Stadionverbot.

Das Amtsgericht hat noch keinen Termin für einen Prozess; es entscheidet zunächst, ob es die Anklage für zulässig hält.

Eine Anklageerhebung nur zwölf Tage nach einem Körperverletzungsdelikt ist extrem selten in der Justiz. Allerdings hatte der Fall bundesweit für Aufsehen gesorgt.