Bochum. Eine Securitykraft, die wegen eines tödlichen Einsatzes bei einer Party in Bochum vor Gericht stand, wurde freigesprochen. Es ging um Notwehr.
Nach dem tödlichen Security-Einsatz bei einer Technoparty im Ruhrcongress ist der angeklagte Security-Mitarbeiter (42) aus Bochum am Montag vom Schwurgericht aus rechtlichen Gründen freigesprochen worden. Die Richter erklärten, dass er in Notwehr gehandelt habe.
Die Staatsanwaltschaft wollte indes eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Vor dem Eingang des Bochumer Ruhrcongresses eskalierte die Situation
Der Türsteher, nicht vorbestraft und beruflich mit einem tadellosen Ruf ausgestattet, hatte in der Nacht auf den 10. April 2022 Ärger mit einem renitenten Gast (41) der Party gehabt. Dieser war betrunken und musste die Veranstaltung verlassen, weil er Frauen belästigt haben soll. Gegen 2.20 Uhr kam er aber zurück und wollte wieder in den Ruhrcongress. Dann eskalierte die Situation.
Laut Urteil befand sich der Handwerker in einer „aggressiven, aufdringlichen und distanzlosen Grundstimmung“ und schubste das Security-Personal. Um weitere Angriffe zu verhindern und sich selbst zu schützen, brachte der Angeklagte den Mann zu Boden, wo er bäuchlings liegenblieb und sich immer wieder wehrte. Der Türsteher lag mit seinem Oberkörper auf dem Brustkorb des Gastes und fixierte ihn. Nach einigen Minuten verlor der 41-Jährige jede Körperspannung und war bewusstlos.
Partygast starb in derselben Nacht in einem Bochumer Krankenhaus
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Nach Alarmierung des Notarztes und Reanimationsversuchen starb der Familienvater noch in derselben Nacht im Krankenhaus.
Die Anklage ging anfangs, nach dem Obduktionsergebnis, von einem Würgen und Ersticken aus, ebenso das Gericht. Nach weiteren rechtsmedizinischen, unter anderem histologischen Untersuchungen wurde in der Hauptverhandlung aber bekannt, dass der Tod mit großer Wahrscheinlichkeit „ein plötzlicher Herzstillstand“ war. Ursache sei eine Kombination aus der Kompression des Brustkorbes, der körperlichen Anstrengung und dem Zusammenbruch des Herzkreislaufsystems gewesen. Einwirkungen auf den Kehlkopf seien höchstens kurzzeitig und nicht todesursächlich gewesen.
Erläuternd erklärte Richter Josef Große Feldhaus, dass der Verstorbene mehrere Vorerkrankungen u. a. am Herz gehabt habe sowie äußerst übergewichtig, starker Raucher und erheblich alkoholisiert gewesen sei. Auch Amphetamine und Ecstasy seien in seinem Blut gewesen. Der Herztod sei „für den Angeklagten nicht vorhersehbar“ gewesen, sagte der Richter.
Bochumer Schwurgericht folgte der Aussage des Belastungszeugen nicht
Der Angeklagte war im Prozess vom Veranstalter (36) der Party erheblich belastet worden. Der Security-Mitarbeiter habe den 41-Jährigen in den Würgegriff genommen und selbst dann noch zugedrückt, als er sich nicht mehr gewehrt habe.
Dieser Aussage folgte die Kammer nicht; sie sei „bewusst überzogen“ und zeige eine „überschießende Belastungstendenz, nur um seine eigene Veranstaltung in einem besseren Licht dastehen zu lassen“, so der Richter.
Der Angeklagte saß zehneinhalb Wochen in U-Haft. Pro Tag wird er mit 75 Euro entschädigt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.