Bochum. Der Bochumer Türsteher, der einen Partygast tödlich verletzt haben soll, soll ins Gefängnis. Seine Verteidiger sehen dies ganz anders.
Nach dem tödlichen Securityeinsatz bei einer Technoparty im Bochumer Ruhrcongress hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten Türsteher (42) zwei Jahre und drei Monate wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Dem schloss auch auch der Rechtsanwalt der Hinterbliebenen an.
Die beiden Verteidiger wollen einen Freispruch.
Der Angeklagte hatte in der Nacht des 10. April auf dem Vorplatz des Ruhrcongresses eine verbale und dann auch körperliche Auseinandersetzung mit einem 41-jährigen Besucher der Party. Diese hatte zuvor die Party verlassen müssen, weil er Frauen belästigt haben soll. Als er nach dem Rauswurf wieder zurück in die Halle wollte, eskalierte alles.
Angeklagter Türsteher aus Bochum saß viele Wochen in U-Haft
Der Türsteher soll ihn laut Anklage in den Würgegriff genommen haben. Die Todesursache war ein plötzlicher Herzstillstand. Der Angeklagte räumt ein Würgen nicht ein. Zehneinhalb Wochen hatte er in U-Haft gesessen.
Am Montag (16.) will das Schwurgericht das Urteil verkünden.