Bochum. Nach einem tödlichen Streit bei einem Techno-Festival im Bochumer Ruhrcongress steht ein Türsteher vor Gericht. Er wird stark belastet.
Es sollte eine tolle Techno-Party die ganze Nacht über werden. Tausende feierten am 9./10. April 2022 das Polarize-Festival im Bochumer Ruhrcongress, ein Techno-Event. Dann in den frühen Morgenstunden starb einer der Gäste (41), nachdem ihn ein Türsteher (42) rund 14 Meter vor dem Eingang am Boden fixiert hatte. Körperverletzung mit Todesfolge wird ihm vor dem Schwurgericht vorgeworfen. Zum Prozessauftakt wurde er vom Veranstalter stark belastet.
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Das tödliche Drama begann gegen 1.30 Uhr. Der 41-Jährige, ein Bochumer Familienvater, wurde des Hauses verweisen, weil er im betrunkenen Zustand eine Frau oder mehrere belästigt haben soll. Er wurde von der jetzt angeklagten Securitykraft vor die Tür gesetzt. Nachdem er am Taxistand wegen fehlender Corona-Maske keinen Wagen gefunden haben soll, der ihn nach Hause brachte, kehrte er aber zum Eingang zurück. Angeblich um Bekannte von seinem Rauswurf zu unterrichten. Dann eskalierte alles.
Angeklagter aus Bochum: „Ich habe ihn von hinten runtergezogen. Dann sind wir beide runtergefallen“
„Er wurde richtig aggressiv“, sagte der Angeklagte, eine erfahrene Securitykraft mit breitem Kreuz, den Richtern. Der Gast habe ihn geschubst, woraufhin er, der Angeklagte, ihn zu Boden gebracht habe. „Ich habe ihn von hinten runtergezogen. Dann sind wir beide runtergefallen.“
Der Türsteher lag oder kniete – das ist noch nicht ganz klar - auf dem Gast. Dieser lag bäuchlings unter ihm und wehrte sich heftig. Zudem kniete eine weitere Securitykraft (52), der Einsatzleiter, auf dem Gesäß des Fixierten, ein weiterer Kollege hielt einen Arm fest. In dieser Gesamtlage soll der Angeklagte den immer schwächer werdenenden Gast, der zwischendurch „keine Luft“ geröchelt haben soll, mit beiden fest zupressenden Armen in den Würgegriff genommen haben. Selbst dann noch, als sich das Gesicht des 41-Jährigen verfärbte und die Gegenwehr vollständig erlahmte.
„Irgendwie habe ich festgestellt, dass er keine Bewegung mehr hat. Irgendwie war da nichts mehr.“ Ein Würgen gab er aber nicht zu. Mehrfach wischte er sich im Gericht Tränen aus den Augen.
Augenzeuge: „Er hat umgegriffen und ihn in den Würgegriff genommen“
Ein Würgen bezeugte aber der Veranstalter (36) des Festivals, Chef einer Bochumer Event-Agentur, die die Security-Firma beauftragt hatte und schon lange mit ihr zusammenarbeitete. Der Angeklagte habe mit seinem Arm den Besucher unter ihm gegen den Nacken gedrückt. „Er hat dann umgegriffen und ihn in den Würgegriff genommen.“
Am 16. Januar könnte das Urteil fallen
Die Mindeststrafe für Körperverletzung mit Todesfolge beträgt im Regelfall drei Jahre Haft.
Das Schwurgericht hat drei weitere Verhandlungstage bis 16. Januar angesetzt. Schon am Dienstag (10.) geht es weiter.
Die Witwe des Verstorbenen nimmt an dem Prozess als Nebenklägerin teil.
Der Angeklagte wurde von zwei Kollegen im Zeugenstand als zuverlässiger und immer hilfsbereiter Mann beschrieben.
„Stopp, hört auf“, soll der 36-Jährige gerufen haben, weil der Gast schon blau angelaufen sei. Doch der Angeklagte habe noch einige Sekunden weiter die Arme zugepresst. „Nicht nur einen kurzen Augenblick, es hat etwas länger gedauert.“ In der Anklage ist von 30 Sekunden die Rede.
Partygast aus Bochum starb noch in derselben Nacht
Sanitäter und ein Notarzt versuchten, den Bewusstlosen zu reanimieren, und brachten ihn ins Josef-Hospital. Dort starb er um 3.53 Uhr.
Zehneinhalb Wochen saß der nicht vorbestrafte Angeklagte in U-Haft, der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt. Ihm droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe.