Bochum. Reihenweise Patienten mussten vor dem Landgericht Bochum aussagen. Angeklagt ist ein Arzt, der Atteste zur Befreiung von Corona-Masken ausstellte.

Es war am Bochumer Landgericht ein bisschen wie in einer ärztlichen Sprechstunde: Nach und nach wurde am Donnerstag ein Patient nach dem anderen hereingerufen und zu seinen gesundheitlichen Problemen befragt. Diesmal aber stellte kein Arzt die Fragen, sondern Strafrichter Thorsten Fülber. Es war Sitzungstag Nummer 5 im Prozess gegen den Bochumer Arzt Dr. Andreas Triebel (77).

Dem Hausarzt wird vorgeworfen, 2020 und 2021 in 21 Fällen ohne Untersuchung Atteste ausgestellt zu haben, die die Patienten vom Tragen einer Corona-Maske befreiten – aus politischen und nicht aus medizinischen Gründen. Triebel trat mehrfach bei Querdenken-Demos auf, weil er mit den staatlichen Corona-Maßnahmen nicht einverstanden ist. Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück: „Es gibt kein einziges unrichtiges Attest.“

Patienten klagten über Atemnot und Schwindel wegen der Corona-Maske

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Mehrfach trat der Bochumer Hausarzt Dr. Andreas Triebel bei „Querdenker“-Kundgebungen auf, hier im vergangenen Mai auf dem Dr.-Ruer-Platz.
Von Jürgen Stahl und Bernd Kiesewetter

Acht Patientinnen und Patienten (41 bis 59) aus Bochum und anderen Städten wie Mülheim oder Nachrodt-Wiblingwerde wurden vernommen. Alle hatten vom Angeklagten ein Attest bekommen, weil sie das Tragen psychisch, wegen Atemnot oder Schwindel nicht vertrugen, wie sie sagen. Darunter war auch eine Mutter, die das Attest für ihr Grundschulkind wollte. Bei anderen Ärzten bekam sie es nicht.

„Wenn man eine Maske tragen muss und umkippt, macht man sich kundig, wer einem helfen kann“, sagte eine Patientin. Ein anderer räumte aber auch ein, dass er neben gesundheitlichen Problemen wegen der Maske auch grundsätzlich „kein Verständnis“ für die Maskenpflicht gehabt habe. Gegen alle Patienten wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet.

Angeklagter Hausarzt hat drei Verteidiger neben sich sitzen

Fast allen Zeugenaussagen zufolge reichte ein ärztliches Gespräch für ein Attest aus – ohne körperliche Untersuchung. Aber auch das gelte als ärztliche Untersuchung, so ein Verteidiger. Mittlerweile hat der Angeklagte drei Rechtsbeistände. Zu Prozessbeginn war es einer.

Am 13. Dezember wird ein Urteil erwartet. Der Arzt hofft auf Freispruch.