Bochum. Der Ton vor Gericht wird rauer. Der wegen mutmaßlicher unrichtiger Masken-Atteste angeklagte Arzt aus Bochum will seinen Richter ablösen.
In den Prozess gegen den Bochumer Arzt Dr. Andreas Triebel (77) wegen mutmaßlich falscher Masken-Befreiungsatteste wird der Ton schärfer. Kaum hatte am Dienstagmorgen, am dritten Verhandlungstag, die Sitzung begonnen, ergriff der Angeklagte das Mikro und sagte mit bebender Stimme zum Richter Dr. Thorsten Fülber: „Sie sind befangen. Ich lehne Sie ab als Richter. Sie sind kein geeigneter Richter.“
Der Internist erklärte, dass Fülber am Tag zuvor „trotz Ermahnung“ die Daten von Patienten, mit Klarnamen und Diagnose, in der Verhandlung „ausgebreitet“ und damit „in die Öffentlichkeit gezerrt“ habe.
Verteidiger Dr. Andreas Neumann trug danach auch formal einen Befangenheitsantrag gegen Fülber vor. Dieser habe „keine Rücksicht“ auf den Ruf seines Mandanten genommen.
Staatsanwalt hält Ablehnungsantrag für unzulässig und unbegründet
Fülber reagierte gelassen und ruhig und gab Staatsanwalt Jörg Maleck das Wort. Dieser hält den Ablehnungsantrag für unzulässig, weil er verspätet eingereicht worden sei, und auch für unbegründet; es seine keine Gründe für eine Befangenheit ersichtlich. Außerdem: Das ärztliche Schweigerecht gelte nicht in Strafprozessen, in denen ein Arzt wegen seiner beruflichen Tätigkeit angeklagt ist. „Dahinter können Sie sich nicht verstecken“, so Maleck.
Der Angeklagte bestreitet die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft Bochum
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 2020 und 2021 in 21 Fällen ohne Untersuchung Atteste ausgestellt zu haben, die die Patienten vom Tragen einer Corona-Maske befreiten – aus politischen und nicht aus medizinischen Gründen. Triebel trat mehrfach bei Querdenker-Demos auf, weil er mit den staatlichen Corona-Maßnahmen nicht einverstanden ist.
Er bestreitet die Anklagevorwürfe. Die bisherigen Zeugenaussagen sind sowohl be- als auch entlastend.
Weiterhin ist das Publikumsinteresse enorm; kein Platz im Gerichtssaal ist mehr frei. Gleichzeitig wirkt der Angeklagte angespannt: „Halten Sie sich zurück!“, ermahnt er den Staatsanwalt, als er eine Zeugin (30) an ihre Wahrheitspflicht erinnert. Maleck konterte: „Das haben Sie nicht zu bestimmen. Halten SIE sich zurück.“
Am nächsten Prozesstag (9. November) wird eine gerichtliche Entscheidung über den Ablehnungsantrag erwartet.