Bochum. Der Prozess gegen einen Bochumer Arzt wegen mutmaßlich unrichtiger Atteste zu Corona-Masken wird verlängert. Der Fall ist heftig umstritten.

Im Prozess gegen den Bochumer Hausarzt Dr. Andreas Triebel (77) wegen Attesten zur Befreiung von Corona-Masken wird weiterhin beinhart gestritten. Wortwechsel sind teilweise scharf. Geplant war ein Urteil am Mittwoch. Doch nun wird der Prozess verlängert.

Die Verhandlung am Mittwoch dauerte fast acht Stunden. Doch die Parteien liegen derart weit auseinander, dass es am 24. November und 13. Dezember noch weitergeht.

Vorwurf: Maskenbefreiung nur aus politischen Motiven erteilt

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Mehrfach trat der Bochumer Hausarzt Dr. Andreas Triebel bei „Querdenker“-Kundgebungen auf, hier im vergangenen Mai auf dem Dr.-Ruer-Platz.
Von Jürgen Stahl und Bernd Kiesewetter

Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann wirft dem Arzt, der auch bei Querdenken-Demos auftrat, vor, Patienten ohne Untersuchung Atteste ausgestellt zu haben, die sie vom Tragen einer Corona-Maske befreiten – aus „politischen und medizinfremden Gründen“, weil er mit den Vorschriften zu den Corona-Masken nicht einverstanden gewesen sei. Der Angeklagte bestreitet dies.

Zeugenaussagen sind insgesamt be- und entlastend. Umstritten ist auch die Frage, ob ein reines Gespräch zwischen Patient und Arzt ohne körperliche Untersuchung ausreicht, um ein Attest ausstellen zu dürfen. „Es gibt kein einziges unrichtiges Attest“, sagt Verteidiger Dr. Andreas Neumann, und beruft sich auf die Freiheit der ärztlichen Kunst. Ankläger Bachmann will aber noch weitere Patienten hören. Der Ausgang ist völlig offen.

Befangenheitsantrag gegen den Bochumer Richter wird abgelehnt

Einen Befangenheitsantrag des Arztes gegen Richter Dr. Thorsten Fülber lehnte das Gericht als unzulässig ab. Teilweise reagiert der Angeklagte im Prozess ungehalten. Dazu der Ankläger: „Wenn Sie die Verhandlung stören, beantrage ich, dass Sie hier rausfliegen.“ Auch der Richter ermahnte den Arzt.