Bochum. Das Bochumer Jugendamt bearbeitet die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung teilweise fehlerhaft. Das Rechnungsprüfungsamt zeigt Mängel auf.

Wer in Bochum seine Kinder betreuen lässt, muss sich von Zeit zu Zeit mit der Bürokratie rund um die Elternbeiträge herumschlagen. Ein Bericht des Rechnungsprüfungsamts der Stadt zeigt, dass das Jugendamt die Beiträge für Kita- oder Tagespflege-Betreuung mitunter fehlerhaft bearbeitet. Die innerstädtische Kontrollinstanz hat Stichproben aus 13.063 Fällen überprüft und einige Mängel festgestellt: Elternbeiträge werden offenbar uneinheitlich bearbeitet, das Amt nutze veraltete Vordrucke zur Berechnung der Beiträge und das interne Kontrollsystem funktioniere an vielen Stellen nicht.

Jugendamt Bochum: Diese Mängel treten bei der Berechnung der Elternbeiträge auf

Die Überprüfung von 37 laufenden und 17 beendeten Vorgängen der Behörde ab 2020 sollte zu Tage fördern, ob die Elternbeiträge zeitnah festgesetzt werden und das Einkommen der Eltern überprüft wird. In dem Bericht stellt das Rechnungsprüfungsamt fest, in den Bescheiden würden „teilweise“ Einkommensnachweise angefordert. Allerdings sei der Hinweis nicht deutlich erkennbar; folglich würden Eltern die erforderlichen Dokumente nicht einreichten. Die Rechnungsprüfer fordern daher das Jugendamt dazu auf, den Hinweis besser hervorzuheben.

Im Bericht werden auch die Arbeitsabläufe im Jugendamt kritisiert – so würden Wiedervorlagen oder sonstige Arbeitsschritte nicht einheitlich bearbeitet. Die Rechnungsprüfer empfehlen dem Amt, Prozesse besser zu dokumentieren und „an zentraler Stelle zugänglich“ zu machen. Die Jugendamt-Mitarbeitenden sollten Regelungen schriftlich festzuhalten, „um eine Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung zu gewährleisten“ – beispielsweise im Umgang mit der Betreuung von Nicht-Bochumer-Kindern.

Außerdem sei ein Vordruck des Amts zur Berechnung der Einkommensgrenze fehlerhaft, dieser entspreche nicht der aktuellen Rechtslage. Der Bericht kritisiert auch das interne Kontrollsystem, welches – je nach Bereich – nicht, beziehungsweise nur sehr eingeschränkt vorliege.

Beiträge wurden coronabedingt nicht reduziert

Im Zeitraum 2020 und 2021 mussten Eltern phasenweise einen halben oder keinen Elternbeitrag zahlen. „Aus der Sichtung der Akten war erkennbar, dass den Zahlungspflichtigen keine gesonderte Mitteilung über die beitragsfreien oder beitragsreduzierten Zeiten zugegangen ist“, so der Bericht. Also wurde in manchen Bescheiden der Elternbeitrag nicht reduziert.

Beim Stadtelternrat Bochum sind vereinzelt Beschwerden wegen der Festsetzung der Elternbeiträge eingegangen. „Bei Problemen wenden sich aber die meisten Eltern nicht an uns, sondern direkt an die Stadt“, vermutet Alexandra Beckman von der Interessenvertretung. Eine Mutter habe beklagt, dass die Elternbeiträge falsch berechnet wurden, und später dann eine „kräftige Nachzahlung“ auf sie zukam. „Bei uns wurde immer wieder ,kleckerweise’ das Einkommen für zwei oder drei zurückliegende Jahre abgefragt: mal für drei Monate, dann mal für sechs Monate oder ein Jahr“, berichtet Alexandra Beckmann aus eigener Erfahrung. Teilweise sei für den gleichen Zeitraum zweimal das Einkommen abgefragt worden.

„Die Prüfung der Elternbeiträge im Jugendamt werfen viele Fragen und Ungereimtheiten auf“, kommentiert Kenan Yildiz, CDU-Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. „Wenn diese kleine Stichprobe derart fehlerbehaftet ist, mag ich mir gar nicht ausmalen, wie die anderen gut 13.000 Fälle bearbeitet wurden. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, im Jugendamt ein funktionierendes internes Kontrollsystem einzuführen.“

„Prüfung der Elternbeiträge werfen viele Fragen und Ungereimtheiten auf“

Er betont: Auch beim Schulverwaltungsamt würden Elternbeiträge für die Betreuung erhoben – mit fast identischen Anforderungen. „Da stelle ich mir natürlich die Frage, warum diese Prozesse im Interesse der Eltern nicht zusammengeführt werden.“

Auf Anfrage teilt das Jugendamt mit, eine Zusammenlegung des Schulverwaltungsamts und des Jugendamts – der Ämter 40 und 51 – sei „ausschließlich zum Zwecke der Einkommensüberprüfung nicht zielführend“. Nichtsdestotrotz würde intern überlegt, „die einzelnen Arbeitsschritte so serviceorientiert wie möglich zu gestalten und eventuellen Doppelungen von Arbeitsschritten entgegenzuwirken“.

Die Arbeitsabläufe in der Sachbearbeitung der Elternbeiträge würden fortlaufend optimiert. „Auf Basis des vorliegenden Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes wurden die festgestellten Aspekte umgehend zum Anlass genommen, die bestehenden Verfahren zu überprüfen und zu aktualisieren“, gibt das Amt an, „Erste Anpassungen wurden bereits umgesetzt. Die Mitarbeitenden im Bereich Elternbeiträge sind entsprechend informiert.“