Bochum. Seit Montag läuft der eingeschränkte Pandemiebetrieb in den Kitas. Berufstätige Eltern benötigen die Betreuung auch im Homeoffice.

Im neuen Jahr fragte die vierjährige Tilda immer öfter: „Wann darf ich in den Kindergarten?“ Seit Montag, 11. Januar, geht sie wieder jeden Tag. Im eingeschränkten Pandemiebetrieb des verlängerten Lockdowns ist es den Eltern überlassen, ob sie ihre Kinder zuhause betreuen oder die um zehn Stunden gekürzte Betreuungszeit in den Kitas nutzen.

Zwar appelliert die NRW-Landesregierung weiterhin drängend, die Kinder soweit wie möglich zuhause zu betreuen. Doch die wenigstens können dies wohl guten Gewissens tun. Wäre die kleine Tilda den ganzen Vormittag daheim, müsste sie sich über fünf Stunden alleine beschäftigen, weil die Mutter im Homeoffice sitzt und die große Schwester im Distanzunterricht.

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Gruppen im Kindergarten werden strikt getrennt

In der Kita bleibt die Vierjährige keineswegs alleine mit den Erziehern, sondern trifft viele Spielkameraden. Waren es während des Notbetriebs im Dezember teilweise nur eine Handvoll Kinder, kehren nun immer mehr Schützlinge zurück in die Einrichtungen. In das Kinderstübchen in Wiemelhausen zum Beispiel kommen aktuell 20 von rund 30 Kindern. Kita-Leiterin Britta Sabadil geht davon aus, dass in der kommenden Woche weitere hinzukommen. Eine wichtige Maßnahme, um bei laufendem Kita-Betrieb Kontakte zu reduzieren, ist, laut Landesverordnung, die Gruppen strikt zu trennen. Des Weiteren sollten Geschwisterkinder in der gleichen Gruppe betreut werden.

Digitale Angebote werden aufgelegt

„Das ist im Sinne des Infektionsschutzes sinnvoll. Aber es war in manchen Fällen nicht ganz einfach, weil dann die Spielpartner der Geschwister fehlen und ältere Kinder mit Krabbelkindern zusammen betreut werden“, berichtet Sabadil. Für Kinder, die dem Kita-Alltag weiter fernbleiben, bietet das Kinderstübchen live einen digitalen Morgenkreis und weitere digitale Angebote wie Videodateien, in denen Erzieher Bilderbücher vorlesen oder eine Kuscheltiermassage vornehmen, um die Eltern zuhause etwas zu entlasten.

Der Austausch mit den Eltern fehlt

In der städtischen Kindertageseinrichtung in Harpen an der Händelstraße sind es aktuell rund 65 von insgesamt 80 Kinder in vier Gruppen. „Ich weiß, dass es in anderen Kitas weniger sind. Bei uns sind sehr viele Eltern berufstätig“, so Kita-Leiterin Nadine Ernst. In der Elternschaft gebe es insgesamt großes Verständnis und Unterstützung für die getroffenen Maßnahmen, so Ernst. Die reduzierte Betreuungszeit um zehn Stunden sei so gut wie kein Thema gewesen. Nur die ausschließliche Betreuung zuhause bringe die Eltern an ihre Grenzen.

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„Es gibt einige Eltern im Homeoffice, die Bedenken haben, ihre Kinder in die Kita zu geben, weil sie ja zuhause sind. Ich biete diesen Eltern ausdrücklich die Betreuung an. Im Homeoffice sind sie nicht wirklich zuhause“, sagt die Kita-Leiterin. Insgesamt fehle es in der Kita vor allem am Austausch mit den Eltern. Durch die Übergabe der Kinder vor der Kita blieben die Gespräche über das Kita-Leben auf der Strecke, so die Pädagogin weiter. Darum hat sie mit ihrem Team einen schriftlichten Wochenrückblick eingeführt, der die Eltern über die Aktivitäten ihrer Kinder informiert.

"Es ist ein Kompromiss für beide"

Auch Tilda hat an diesem Tag viel erlebt. Sie und Kameradin Andrra (3) kommen um 14 Uhr aus der Kita. Sie zeigen ihren Mamas selbstgebastelte Püppchen und sehen dabei ziemlich fröhlich aus. Auch Andrras Mutter Shqiponja Shaini (28) ist zufrieden, dass sie ihre Tochter während des Homeoffices gut und sinnvoll betreut weiß. „Es ist ein Kompromiss für uns beide. Zuhause werde ich sonst weder ihr noch meiner Arbeit gerecht“, sagt die Referendarin im Lehramt.

>>> Info: Elternbeiträge für Januar entfallen

Um die Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und dem offenen Ganztag für den Monat Januar zu erlassen.

Die konkrete Abwicklung obliegt den Kommunen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen hälftig.

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