Bochum. Für Januar und Mai erhebt die Stadt Bochum keine Gebühren für Kita und OGS. Ein Erlass für die anderen Monate wird nun mit dem Land verhandelt.

Immer wieder werden Stimmen von Eltern laut, die sich über Gebühren für Kita und Offenen Ganztag in Schulen (OGS) beschweren, da diese Leistungen von ihnen oft gar nicht in Anspruch genommen werden. Nachdem die Stadt Bochum für Januar keine Gebühren erhoben hat, tut sie dies nun auch für den Mai nicht. Für die Monate dazwischen sei man gewillt, darauf zu verzichten, heißt es aus dem Rathaus. Wenn das Land mitspielt.

OGS/Kita: Werden weitere Gebühren erlassen? Stadt Bochum ist bereit, aber...

„Wir wissen, der verlängerte Lockdown fordert die Kinder und Familien weiterhin erheblich. Um die Eltern in der aktuellen Krise zu entlasten, hatten sich die Kommunen daher mit der Landesregierung darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und den offenen Ganztag für den Monat Januar zu erlassen“, erklärt Stadtsprecher Peter van Dyk auf WAZ-Nachfrage. Hierbei sei vereinbart worden, dass sich die Kommunen die Kosten hälftig mit dem Land teilen. „Seitens der Kommunen wurde davon ausgegangen, dass für die weitere Zeit ebenso verfahren wird“, sagt van Dyk.

Leider erst Ende April habe das Land in persona Minister Stamp (FDP) hierzu ein Angebot vorgelegt. „Herr Stamp hat den Eltern in einem Elternbrief angekündigt, die Elternbeiträge für Mai und Juni zu erlassen“, erklärt Peter van Dyk. „Es handelte sich hierbei allerdings erst mal nur um ein Angebot an die Kommunen. Der Städtetag hat dieses Angebot als unzureichend zurückgewiesen, weil es nur für die Monate Mai und Juni gelten soll.“

Stadt Bochum: Warum die Elternbeiträge so wichtig sind

Kommunen und Land stünden derzeit noch im Austausch darüber, ob es auch rückwirkend für die Monate Februar, März und April eine Erstattung der Elternbeiträge geben kann. Peter van Dyk: „Die Kommunen und somit auch die Stadt Bochum möchten, dass sich das Land an der Hälfte der nicht unerheblichen Kosten beteiligt.“

Das sagen die Träger

Auf die Dringlichkeit der Elternbeiträge verweisen auch die OGS-/Kita-Träger Caritas, Awo und evangelischer Kirchenkreis. „Auch in Zeiten, in denen ein ,eingeschränkter Regelbetrieb’ oder eine Notbetreuung läuft, entstehen dieselben Kosten wie während des Normalbetriebs, beispielsweise für das Personal“, sagt Hannah Praetorius von der evangelischen Kirche. Planungen seien aufgrund der dynamischen Situation schwierig. „Das System funktioniert nur, wenn es alle mittragen. In der Notbetreuung sind etwa 40 Prozent der Kinder“, sagt Astrid Borgstedt von der Caritas. Das Essensgeld im Offenen Ganztag sei bereits auf die Hälfte reduziert worden. „Damit machen wir monatlich ein Minus, im April beispielsweise 5000 Euro. Für Mai erheben wir gar keine Gebühren.“ In den von der Caritas betriebenen Kitas werde das Essensgeld pro Kind berechnet.Die Awo hat an ihrem Verfahren, die Verpflegungskosten tagesgenau nur für tatsächlich in Anspruch genommene Mahlzeiten zu erheben, nichts geändert. „Dies ist für uns ein erheblicher finanzieller Kraftakt, den wir aus sozialen Gründen jedoch zu stemmen bereit sind“, sagt Sprecher Christopher Becker.

Wann mit einem einvernehmlichen Verhandlungsergebnis gerechnet werden könne, sei noch offen. „Aufgrund der derzeitig noch laufenden Verhandlungen wurde aber die Einziehung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege für den Monat Mai gestoppt“, teilt der Stadtsprecher mit. „Auch die Beiträge für den OGS-Bereich wurden nicht eingezogen.“

Grundsätzlich, so van Dyk zu der immer wieder aufkeimenden Kritik, seien die Elternbeiträge für beide Systeme – OGS und Kita/Kindertagespflege – unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme zu entrichten. Es handele sich hier um öffentlich-rechtliche Beiträge, die zweckbestimmt der anteiligen Finanzierung der Jahresbetriebskosten dienten. „Auch während der derzeitigen Pandemiephase laufen bspw. Miet-, Strom-, Personalkosten weiter. Hierbei decken die von den Eltern geleisteten Beiträge nur einen geringen Teil der tatsächlich entstehenden Kosten für die Bereitstellung der Betreuungsplätze für Kinder. Der überwiegende Finanzierungsteil wird durch das Land und die Kommunen aufgebracht.“