Essen. . Was Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in der Kita und Grundschule bezahlen, hängt in Nordrhein-Westfalen ganz entscheidend vom Wohnort ab.

Die Kita-Beiträge für unter Zweijährige schwanken zwischen 70 und 334 Euro im Monat – bei gleichem Einkommen der Familien, gleichem Betreuungsumfang, aber verschiedenen NRW-Kommunen. Das geht aus einer landesweiten Abfrage hervor, die das Familienministerium auf Anfrage der SPD-Fraktion unter den rund 400 Kommunen gestartet hat. Auf über 370 Seiten schlüsselt das Ministerium die Beitragsstruktur von 186 Jugendämtern auf: ein Flickenteppich.

Die Gebühren belasten Eltern unterschiedlich stark: Für die Betreuung von Kindern über drei Jahren müssen sie abhängig vom Wohnort entweder nicht einen Euro (Düsseldorf) aufbringen oder – je nach Betreuungsumfang – bis zu sieben Prozent (Duisburg) ihres Jahresbruttoeinkommens bezahlen. Hinzu kommen Ausgaben etwa für ein Mittagessen: Bis zu 68 Euro im Monat kostet die Mahlzeit in den städtischen Kitas Dortmunds – in Mülheim ist das kostenfrei. Für den Kita-Besuch zur Kasse gebeten werden Eltern in Bottrop zudem erst ab einem Jahreseinkommen von 35 001 Euro; in Essen liegt die Untergrenze bei 13 001 Euro

Beipsielrechnungen.
Beipsielrechnungen. © Miriam Fischer

Auch bei der Frage, ob Eltern die Gebühren fürs erste Geschwisterkind erlassen werden, sind sich die Städte alles andere als einig: In nur zwei von drei Städten ist das gelebte Praxis. Uneinheitlich ist zudem die Beitragsstruktur bei der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen: In Bottrop kostet die OGS 50 Euro im Monat, in Bochum doppelt so viel.

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Gründe für die Differenzen können die Kassenlage oder Schwerpunkte der Städte sein. SPD-Familienpolitiker Dennis Maelzer (SPD) kritisierte, in NRW seien Kita-Gebühren nicht von der Qualität, sondern vom Wohnort abhängig. Er sprach von einem „Geburtsfehler“ des Kinderbildungsgesetzes von 2006, mit dem einheitliche Kita-Gebühren abgeschafft wurden. Petra Windeck vom Familienverband NRW spricht von „Kinderpolitik nach Kassenlage. Diese Unterschiede der Elternbeiträge sind nicht mehr nachzuvollziehen.“