Bochum. Im zweiten Prozess um den Raubmord in Hordel ist ein Urteil gefallen. Der Angeklagte ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Urteil im zweiten Prozess um den brutalen Raubmord in Bochum-Hordel im Februar 2019 vor dem Landgericht ist gefallen. Der 36-jährige Angeklagte ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Das verkündete Richter Jens Happe am Dienstag.
Raubmord in Hordel: „Sein Tod ist so sinnlos und hinterlässt so viel Schmerz“
Mord sowie Raub mit Todesfolge – so lautete das Gesamturteil. Darauf deuteten am Ende alle Indizien hin. „Wir konnten nur die Antwort auf eine Frage nicht finden“, sagte Happe gleich zu Beginn der Urteilsverkündung. Warum musste der 68-jährige Hauseigentümer sterben? „Sein Tod ist so sinnlos und hinterlässt so viel Schmerz“, so Happe weiter. Auch die erwachsenen Kinder des Opfers sowie deren Familien verfolgten die Urteilsverkündung.
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Im Raum stand die Frage, welche Rolle der 36-jährige Angeklagte bei der Tat am Nachmittag des 4. Februar 2019 gespielt hat. Mit Sturmhauben über dem Kopf drang er gemeinsam mit dem zweiten Täter – er wurde bereits im April 2020 zu „lebenslänglich“ wegen Mordes verurteilt – in das Haus des 68-Jährigen ein. Erst wurde die Lebensgefährtin (damals 71) des Rentners zu Boden gebracht. Dann erschien der Hausherr.
Täter wickelten 5,20 Meter Klebeband um Kopf des 68-Jährigen
Das Opfer wurde niedergeschlagen, dann in Bauchlage mit Panzer-Klebeband an den Beinen und Füßen gefesselt. Die Hände wurden auf dem Rücken über Kreuz verklebt. Und vor allem: Das komplette Gesicht war in mehreren Lagen verklebt, auch Mund und Nase. Allein das Klebeband um den Kopf war 5,20 Meter lang. Der Mann habe geäußert, dass es keine Luft bekommt. „Auch davon haben Sie sich nicht beeindrucken lassen“, so der Richter zu dem 36-jährigen Täter.
Im Anschluss warfen er und sein Komplize mehrere Jacken über den Körper. Das Opfer erstickte qualvoll. Die Lebensgefährtin, sie rührte sich die folgenden ein bis zwei Stunden nicht mehr, rief damals schließlich den Notruf, Polizei und Notarzt konnten nur noch den Tod des Senioren feststellen.
Weil der Angeklagte im ersten Prozess wegen anderer Straftaten in seiner Heimat Polen in Strafhaft saß und erst im Oktober 2021 nach Bochum ausgeliefert wurde, begann im März 2022 ein zweiter Prozess nur gegen ihn. Dort erklärte er, nachdem er zehn Sitzungstage geschwiegen hatte, dass nur sein Komplize den Rentner getötet habe; er selbst sei währenddessen im Obergeschoss gewesen und habe nach Beute gesucht.
Lebenslänglich für den Angeklagten (36)
Das hält Richter Happe für nahezu ausgeschlossen, erläuterte er im Urteil. Das würden unterschiedliche Indizien zeigen. Die Lebensgefährtin, die mittlerweile ebenfalls verstorben ist, habe beispielsweise in späteren Zeugenaussagen immer von zwei Tätern gesprochen, die sich in ausländischer Sprache unterhalten hätten. Hinzu kam, dass sich das Opfer gewehrt habe – das Fesseln sei für eine einzelne Person kaum machbar gewesen. Auch die DNA des Angeklagten, die an der Leiche gefunden wurden, deuteten demnach darauf hin, dass beide Männer den Mann gefesselt und somit getötet haben.
Raubmord in Bochum- Anklägerin will erneut Höchststrafe„Dem Opfer verblieb nicht der Hauch einer Chance, dass es überlebt“, resümiert Richter Happe, der von einem vorsätzlichen Handeln spricht. Nachdem die beiden Täter den 68-Jährigen fesselten, hätten sie noch anderthalb Stunden lang das Haus durchsucht – und auch vermutlich danach nicht nach dem Getöteten oder seiner Lebensgefährtin geschaut. Auch die Schuldfähigkeit des 36-jährigen Täters sei nicht eingeschränkt gewesen. Er kommt lebenslänglich ins Gefängnis.