Bochum. Das Urteil gegen den Angeklagten im Raubmord Hordel steht kurz bevor. Der Verteidiger fordert siebeneinhalb Jahre Haft – statt lebenslänglich.
Fast genau dreieinhalb Jahre nach dem Raubmord in Bochum-Hordel – der 68-jährige Hausbesitzer wurde brutal getötet – fällt in dieser Woche das Urteil im zweiten Prozess. Die Staatsanwaltschaft fordert für den 36-jährigen Angeklagten lebenslänglich wegen Mordes, die Verteidigung ein deutlich milderes Urteil.
Raubmord in Hordel: Mittäter ist bereits verurteilt
Die Indizien reichten nicht aus, um seinen Mandanten als Mörder zu überführen, hieß es im Plädoyer seines Verteidigers Martin Gentz, das am Montag vor dem Schwurgericht in Bochum gehalten wurde. Staatsanwältin Patricia Preuß hingegen hegte am Prozesstag Anfang Juli keine Zweifel, dass der Angeklagte mit einem Komplizen (39) am Nachmittag des 4. Februar 2019 in das Einfamilienhaus eines Rentners (68) an der Sechs-Brüder-Straße eingedrungen ist.
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Erst wurde die Bekannte (damals 71) des Rentners zu Boden gebracht. Dann erschien der Hausherr. „Was ist denn hier los?!“, soll er gesagt haben. Wenig später lag er nach einem blutigen Kampf bäuchlings am Boden und wurde mit Panzerklebeband an Händen und Füßen gefesselt. Außerdem wurde sein Kopf samt Mund und Nase mehrlagig umwickelt, sodass er äußerst qualvoll erstickte.
Der Mittäter wurde bereits 2020 zur Höchststrafe verurteilt: lebenslänglich. Weil damals sein Komplize wegen anderer Straftaten in seiner Heimat Polen in Strafhaft saß und erst im Oktober 2021 nach Bochum ausgeliefert wurde, begann im März 2022 ein zweiter Prozess nur gegen ihn.
Angeklagter: „Ich bin kein Mörder“
Im Raum steht nun die Frage, ob nur der Komplize den Rentner getötet hat, während der zweite Angeklagte im Obergeschoss nach Beute gesucht habe. Oder aber, ob der 36-Jährige am Mord beteiligt war. Der Verteidiger forderte am letzten Prozesstag am Montag maximal sieben Jahre und sechs Monate Haft.
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Das letzte Wort gehörten dem Angeklagten: „Ich will lediglich sagen, dass ich kein Mörder bin. Ich habe es nicht mal mitbekommen oder gesehen. (…) Ich hätte es nicht zugelassen. Ich bedauere es sehr, dass ich dort hingegangen bin“, sagte er in polnischer Sprache. Eine Dolmetscherin übersetze.
Das Urteil soll am Mittwoch, 3. August, fallen.