Bochum. Lebenslänglich wegen Mordes fordert die Staatsanwaltschaft im Prozess um einen Raubmord in Bochum. Der Verteidiger widerspricht.
Ist der Angeklagte ein habgieriger Mörder oder lediglich ein Räuber? Soll er lebenslänglich in Haft oder nur einige Jahre? Staatsanwältin Patricia Preuß hat diese zentrale Frage im Prozess um den tödlichen Einbruch in Bochum-Hordel klar beantwortet: Sie forderte am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Schwurgericht lebenslänglich wegen Mordes.
Die Anklägerin hat keine vernünftigen Zweifel, dass der 36-jährige Angeklagte mit einem Komplizen (39) am Nachmittag des 4. Februar 2019 in das Einfamilienhaus eines Rentners (68) an der Sechs-Brüder-Straße eingedrungen ist. „Man ging dort rein für Geld und Gold.“ Die Täter trugen Sturmmasken und Handschuhe und hatten ein Brecheisen dabei. Erst wurde die Bekannte (damals 71) des Rentners zu Boden gebracht. Dann erschien der Hausherr.
Opfer sagte zuletzt: „Ich krieg keine Luft mehr“
„Was ist denn hier los?!“, soll er gesagt haben. Wenig später lag er nach einem blutigen Kampf bäuchlings am Boden und wurde mit Panzerklebeband an Händen und Füßen gefesselt. Außerdem wurde sein Kopf samt Mund und Nase mehrlagig umwickelt, so dass er äußerst qualvoll erstickte. „Ich krieg keine Luft mehr“, sagte er zuletzt. Allein das Klebeband um den Kopf war 5,2 Meter lang.
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Der Mittäter wurde bereits 2020 zur Höchststrafe verurteilt: lebenslänglich. Weil damals sein Komplize wegen anderer Straftaten in seiner Heimat Polen in Strafhaft saß und erst im Oktober 2021 nach Bochum ausgeliefert wurde, begann im März 2022 ein zweiter Prozess nur gegen ihn. Dort erklärte er, nachdem er zehn Sitzungstage geschwiegen hatte, dass nur sein Komplize den Rentner getötet habe; er selbst sei währenddessen im Obergeschoss gewesen und habe nach Beute gesucht.
Bochumer Staatsanwältin: Nur ein Mann hätte Opfer nicht fesseln und knebeln können
Im Kern hatte das auch der 39-jährige Mittäter so ausgesagt, als er im April vor Gericht als Zeuge vernommen wurde.
Doch Anklägerin Preuß glaubt beiden Aussagen nicht und macht dies an mehreren Indizien fest. Außerdem sei es „vollkommen ausgeschlossen“, dass nur einer der Männer den robusten und wehrhaften Rentner festhalten und gleichzeitig seinen Kopf mit Klebeband umwickeln konnte.
Hinterbliebene verfolgen den kompletten Prozess in Bochum
Wie im ersten Prozess verfolgen auch die drei erwachsenen Kinder des Opfers alle Verhandlungstage. „Ich wünsche, dass ihm das Gleiche passiert“, sagte die Tochter über den Angeklagten.
Verteidiger Matthias Düllberg sieht die Indizienkette aber keines geschlossen. „Das reicht nicht. Wir wissen zu wenig.“ Und es sei auch keineswegs unmöglich gewesen, den Rentner allein zu fesseln und zu knebeln. „Mein Mandant hat ihn nicht getötet.“ Auch zwei DNA-Spuren seines Mandanten an der Leiche würden nicht beweisen, dass er an dem Mord direkt beteiligt gewesen sei. Düllberg will höchstens sieben Jahre Haft.
Ein Urteil soll am 1. oder 3. August fallen.