Bochum. Für einen Raubmord an einem Rentner in Bochum-Hordel ist der Haupttäter zu „lebenslänglich“ verurteilt worden. Der Mittäter bekam 3,5 Jahre Haft.
„Er nahm den Tod gleichgültig hin. Er tötete, um Beute zu machen.“ Das sagte Richter Josef Große Feldhaus in Bochum, als er am Donnerstag die Höchststrafe für den Hauptangeklagten begründete - „lebenslange Haft“.
Der 37-Jährige hatte nach Überzeugung des Schwurgerichts am 4. Februar 2019 einen 68-jährigen Rentner in seinem Einfamilienhaus an der Sechs-Brüder-Straße in der Kappskolonie in Hordel umgebracht, um ungestört nach vermuteten Geld und Gold suchen zu können. Das sei Mord aus Habgier.
Der andere Angeklagte (24) bekam dreieinhalb Jahre Haft wegen Raubes. Er hatte den Hauptangeklagten und einen dritten, etwa gleichaltrigen Räuber zum Tatort gefahren. Laut Urteil waren alle drei in die Raubabsicht von Anfang ab eingeweiht.
„Das bringt uns unseren Vater nicht wieder zurück“
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Der Sohn des Mordopfers, Ralf Klesz, nannte das Urteil „irgendwie gerecht“. Aber: „Das bringt uns unseren Vater nicht wieder zurück.“ Er und seine beiden Geschwister hatten den kompletten Prozess als Nebenkläger verfolgt.
Das Verbrechen hatte in Bochum großes Entsetzen ausgelöst. Ein Raubmord, in den eigenen vier Wänden, mitten am Tag, in einer ruhigen Siedlung! Und dann diese, wie der Richter sagte, „massive Brutalität“.
Schon längere Zeit hatte der einschlägig vorbestrafte 37-Jährige vermutet, dass in dem Haus viel zu holen sei. Dem Urteil zufolge ließ er sich von dem 24-Jährigen zusammen mit einem Landsmann aus Polen von seinem Wohnort Gelsenkirchen nach Bochum fahren, um den Rentner zu überfallen. Während der 24-Jährige seinen Golf mehrere hundert Meter vom Haus entfernt parkte und dort wartete, drangen die beiden Räuber gegen 16 Uhr in die Räume ein.
72-Jährige hatte Todesangst
Sie waren mit Sturmhauben maskiert und trugen Handschuhe, zudem hatten sie ein Brecheisen („Kuhfuß“) dabei und zwei Rollen Panzer-Klebeband. Im Haus, das sie durch die nicht richtig verschlossene Tür betraten, trafen sie zunächst auf die Lebenspartnerin (72) des Hausherrn. Der 37-Jährige brachte sie in der Küche gewaltsam zu Boden und warf ihr eine Jacke über den Kopf. Dort verharrte sie, so der Richter, „zusammengekauert, nahezu reglos und in Todesangst“.
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Dann erschien der 68-Jährige aus dem Garten. „Was ist denn hier los!?“ rief er. Dann geschah das Unfassbare. Weil der Rentner sich wehrte, schlug ihm der 37-Jährige mit dem Brecheisen gegen den Kopf. Ein Kampf begann, den der 68-Jährige nicht gewinnen konnte. Am Ende lag er bäuchlings auf dem Boden im Wohnzimmer und war mit dem Klebeband an den Armen auf dem Rücken und an den Füßen gefesselt. Das Gesicht hatten die Täter in vier Lagen umwickelt, so dass die Nase verbog.
Die Täter hatten kein Erbarmen
Keine Entschuldigung im „letzten Wort“
Stephanie Ihrler, die Anwältin der Hinterbliebenen, sagte: „Die Angehörigen leiden unter der sinnlosen Tod ihres Vaters.“ Das Knebeln sei „brutal und menschenverachtend“ gewesen.
Beide Angeklagten nutzten das „letzte Wort“ nicht zu einer Entschuldigung. Sie verwiesen nur auf die Worte ihrer Verteidiger.
Auch die Staatsanwältin forderte lebenslänglich für den Haupttäter, für den Fahren vier Jahre Haft. Die jeweiligen Verteidiger wollten eine zeitlich befristete Freiheitsstrafe bzw. 600 Euro Geldstrafe. das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Ich tue doch nichts, ich sag doch nichts!“, hatte das Opfer noch gefleht. Doch die Täter zeigten kein Erbarmen, denn sie wollten ungestört sein. „Ich krieg keine Luft!“ lauteten die letzten Worte. Wenige Minuten später war der Mann qualvoll erstickt.
Die Einbrecher legten drei Jacken über den Sterbenden oder bereits Toten. Dann durchwühlten sie äußerst rabiat fast das ganze Haus nach Beute – anderthalb Stunden lang. Die Jacken, sagte der Richter, hätten die Täter eingesetzt, um das Sterben bzw. die Leiche beim Suchen nicht sehen zu müssen.
Mit nur geringer Beute, persönliche Sachen mit nur ideellem Wert, angeblich auch 1000 Euro Bargeld, verschwanden die Täter wieder. Um 17.51 Uhr rief die 72-Jährige den Polizeinotruf.
Mord war anfangs nicht geplant
Laut Urteil war der Mord anfangs nicht geplant, wurde dann aber in Kauf genommen.
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