Bochum. Tempo 30 soll den Verkehr sicherer machen und Lärm mindern. In Bochum passiert das zumindest an einer Stelle aber nicht.

Tempo 30 auf einigen großen Straßen der Stadt, das hat in Bochum für viel Gesprächs- und Zündstoff gesorgt. Und die bisweilen hitzige Debatte ist mit der nun vom Rat der Stadt beschlossenen Fortsetzung des Lärmaktionsplans auch nicht beendet.

SPD und Grünen wollen Tempo 30 stärker in Betracht ziehen

Ausdrücklich votiert hat die Politik für eine Ausweitung der Tempo-30-Zonen an neuralgischen Punkten der Stadt, um so den Lärm zu mindern, zwar nicht. Allerdings hat sie mehrheitlich entschieden, dass dort, wo besonders viele Menschen von Straßenlärm betroffen sind, „auch Tempo-30-Regelungen stärker in Betracht“ gezogen werden sollen, wie es einem Antrag der Rathaus-Koalition von SPD und Grünen heißt.

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„Nicht mit uns“, so die Fraktionen von CDU, FFB, Stadtgestalter/Partei und FDP. Sie haben dagegen gestimmt. Und: Die CDU hatte gar gefordert, die Ende 2016 auf fünf Straßenabschnitten eingeführten Tempo-30-Zonen wieder abzuschaffen. „An manchen Stellen ist die durchschnittliche Geschwindigkeit der Autos sogar noch angestiegen, nachdem dort Tempo 30 eingeführt wurde“, argumentiert CDU-Ratsmitglied Tim Woljeme. Nach dem Einbau von lärmoptimiertem Asphalt solle daher auf den betreffenden Abschnitten zu Tempo 50 zurückgekehrt werden.

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Durchschnittstempo liegt über 30 km/h

Die Mehrheit des Rats sieht das anders. Allerdings. Tatsächlich hat die Auswertung der Messungen ergeben, dass die durchschnittlichen Geschwindigkeiten auf vier der fünf Straßenabschnitten – Günnigfelder Straße, Harpener Hellweg, Hattinger Straße, Oskar-Hoffmann-Straße – zwar unter den Werten von 2016 liegen, „dennoch deutlich über 30 km/h“. An der Essener Straße wird sogar schneller gefahren als vor Einführung des Pilotversuchs. Damals waren auf dem Abschnitt zwischen Gotenstraße und Eugenstraße tagsüber 70 Dezibel (dB) gemessen worden, nachts waren es immer noch 66 dB. Zur Einordnung: Auf einer Lärmskala liegt das zwischen Büro- und Haushaltslärm sowie dem im Gewerbe vorgeschriebenen Gehörschutz.

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Der Haken aus Sicht der Verwaltung: Ohne Kontrolleinrichtung erzielt die Einführung von Tempo 30 nicht die gewünschte Lärmminderung. Nun soll daher geprüft werden, welche Überwachungsmöglichkeiten in Frage kommen. Dazu sollen Vorschläge ausgearbeitet und der Politik erneut zur Entscheidung vorgelegt werden.