Bochum. Die Tierschutzorganisation Peta wirft einem Bochumer vor, einen Fisch qualvoll ersticken lassen zu haben. Ein Video davon gab es bei Facebook.

Im Kescher in der Hand eines Anglers zappelt eine große Forelle, im Hintergrund ist der Schlager „Oh, wie ist das schön zu hören“. Eine Minute und zwölf Sekunden dauert das Video, dass der Inhaber eines Online-Shops für Angel-Artikel am Ostersonntag, 17. April, auf seinem Facebook-Kanal veröffentlicht hatte. Kurze Zeit später wurde es gelöscht. Die Tierschutzorganisation Peta hat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Der Inhaber aus Bochum weist die Schuld jedoch von sich.

Peta stellt Anzeige gegen Bochumer bei der Staatsanwaltschaft

„Während das Tier zappelt, aus dem Kescher springt und nach Sauerstoff ringt, läuft im Hintergrund laut fröhliche Volksmusik und die Kamera filmt das Leid des Fisches“, klagt Peta an. „Nach etwa zehn Sekunden zappelt der Fisch nicht mehr, aber heftige Atem-Versuche sind zu sehen“, heißt es zudem in der Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die unserer Redaktion vorliegt – ebenso wie das Video.

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„Eine entsprechende Anzeige wurde am 27. April erstattet“, bestätigt Oberstaatsanwalt Jan Oelbermann auf Anfrage der WAZ am 5. Mai. Der Vorgang wurde daraufhin geprüft, Ermittlungen wurden eingeleitet – so der Stand am 9. Mai. „Die Ermittlungen dauern an“, heißt es weiter von Oelbermann.

„Wir wissen mittlerweile, dass ein Fisch ein Jemand ist, kein Etwas – da ist es ein Armutszeugnis, sich in den sozialen Netzwerken profilieren zu wollen, indem man Tiere beim Ersticken filmt und das Ganze musikalisch untermauert“, sagt Meeresbiologin Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei Peta. „Fische müssen nach dem Fang betäubt werden und ersticken lassen ist keine zulässige Betäubungsmethode“, so die Meeresbiologin weiter.

Bochumer: „Mit Tierquälerei habe ich nichts zu tun“

Die Gesetzeslage

Für die Tötung von Tieren gibt es bestimmte Regeln, die im Tierschutzgesetz festgehalten werden. Dort heißt es in Paragraf vier: „Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst (...), nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.“ Diese Vorgaben gelten auch für Fische.

Zur Betäubung zugelassen sind neben einem stumpfen Schlag auf den Kopf auch die Elektrobetäubung, Kohlendioxidexposition bei Salmoniden sowie die Verabreichung eines Stoffes mit Betäubungseffekt. (Paragraf 9, Tierschutz-Schlachtverordnung).

Der Inhaber des Online-Shops für Angel-Artikel aus Bochum möchte unerkannt bleiben, sagt aber gegenüber unserer Redaktion: „Mit Tierquälerei habe ich nichts zu tun. Ich setze mich für einen artgerechten Umgang mit Tieren ein.“ Er bestätigt, dass er das Video kurzzeitig bei Facebook veröffentlicht hatte, es dann aber löschte, wegen zu vieler negativer Kommentare.

Der Fisch sei nach einer Minute und 30 Sekunden getötet worden – waidgerecht, wie es in der Anglersprache heißt. „Ich hatte meinen Totschläger im Rucksack und musste ihn erst rausholen“, begründet er die Verzögerung. Daraufhin habe er den Fisch betäubt und mit einem Herzstich getötet.

Warum er unter das Video die Musik gelegt hat, die die Tierschutzorganisation als „fröhliche Volksmusik“ bezeichnet? „Einfach nur so, dafür gibt es keinen bestimmten Grund. Wenn man etwas bei Facebook hochlädt, macht man das eben so“, erklärt der Bochumer. Das Video habe er im Übrigen hochgeladen, um den Followern „seinen schönen Fang“ zu zeigen.

Fische müssen nach Fang so schnell wie möglich betäubt werden

Der Mann sagt, er besitze einen gültigen Angelschein und habe einen gültigen Tagesschein gehabt. Als er von der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft hörte, habe er sich selbst erschrocken – er ist sich keiner Schuld bewusst. Gegenüber Peta stehe er für Gespräche bereit.

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In Paragraf 5.3 der Tierschutz-Schlachtverordnung heißt es: „Bei Anwendung des stumpfen Schlages auf den Kopf zur Betäubung von Fischen (...) ist die Dauer zwischen Fang und Betäubung so kurz wie möglich zu halten.“ Eine genaue Zeit definiert die Verordnung nicht. Wie es nun weitergeht, werden die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zeigen.