Mülheim. . Der 20-jährige Mülheimer hatte zwei Riesenwelse gefangen und freigelassen. Veterinäramt hält dies für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
- Der 20-Jährige hat den Bescheid akzeptiert, das Bußgeld bezahlt und mit der Sache abgeschlossen
- Er behält seinen Angelschein und bleibt auch Mitglied der Angelfreunde Mülheim
- Sein Vater hält jedoch die Entscheidung der Stadt für unverhältnismäßig: Rechtslage und Auslegung seien „hanebüchen“
Hohe Wellen schlugen vor einigen Monaten Facebook-Veröffentlichungen des Anglers Phil Backes. Der 20-jährige Mülheimer präsentierte zwei riesige Welse, die er nach langem Ringen aus der Ruhr gezogen und wieder ins Wasser gesetzt hatte. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhielt er nun einen Bußgeldbescheid der Stadt in Höhe von 528,50 Euro.
Der junge Mann habe den Bescheid akzeptiert und bezahlt, teilte sein Vater Volker Backes jetzt mit. Er selber hält die Entscheidung der Stadt aber für unverhältnismäßig, zumal sein Sohn die Vorfälle ehrlich zugegeben habe und zum Zeitpunkt der umstrittenen Fänge erst 17 beziehungsweise 18 war. Die Welse mit Größen von 1,73 und 1,85 Metern zappelten bereits in der Saison 2014/2015 an seiner Angelschnur.
Vater ärgert sich über Begründung des Veterinäramtes
Besonders aber ärgert sich Volker Backes über die Begründung des Veterinäramtes: Der Tatbestand der Tierquälerei sei erfüllt, weil die Fische nicht aus einem vernünftigen Grund gefangen und sinnvoll verwertet, also etwa verspeist, sondern freigelassen wurden. Dieser Unterschied mit Blick auf das identische Leiden der Tiere leuchtet Backes nicht ein. Zumal niemand kontrolliere, ob Angler ihren Fang tatsächlich essen und nicht wegwerfen. „Eine hanebüchene Rechtslage samt Auslegung“, findet Volker Backes, und fragt, ob im vorliegenden Fall nicht eine Rüge ausgereicht hätte.
Stadtsprecher Volker Wiebels erklärt demgegenüber, man habe bereits alle rechtlichen Möglichkeiten zugunsten des Anglers ausgeschöpft: „Wir haben berücksichtigt, dass er jung ist, Ersttäter und geständig.“ Daher seien die Vorfälle auch nicht als Straftaten, sondern nur als Ordnungswidrigkeiten gewertet worden. „Das Gesetz zieht allerdings enge Grenzen“, so Wiebels.
Junger Angler darf bei den Angelfreunden bleiben
Phil Backes hat nach Aussage seines Vaters „mit der Sache abgeschlossen“. Offenbar ist auch der Ärger mit seinem Verein, den Mülheimer Angelfreunden, beigelegt. Sie hatten den jungen Mann aufgefordert, auszutreten und zudem seinen Angelschein abzugeben, den Phil bereits als 14-Jähriger erworben hat. Beides werde nicht geschehen: „Mein Sohn“, sagt Volker Backes, „hat sich mit dem Vorsitzenden der Angelfreunde ausgesprochen.“