Bochum. Zum zweiten Mal ist eine Bochumerin verurteilt worden, die illegal Lippen aufgespritzt hatte. Ihr droht noch eine dritte Verurteilung.

Die Bochumerin (29), die jahrelang illegal die Lippen, Kinne und Nasen von rund 2000 Kundinnen und Kunden aufgespritzt hatte, ist zum zweiten Mal verurteilt worden. Das Landgericht Bochum verhängte wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs und Steuerhinterziehung eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.

Die Frau, damals wegen ihrer Arbeit ein Star auf Instagram, hatte gar keine Berufserlaubnis für diese Schönheitseingriffe gehabt. Diese waren in rund 30 Fällen schief gegangen.

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Mit dem neuen Urteil verkürzten die Richter eine Strafe, die Ende 2019 verhängt worden war, um zwei Monate. Grund: Der Bundesgerichtshof hatte das erste Bochumer Urteil wegen anderer rechtlicher Bewertungen einiger Körperverletzungen teilweise aufgehoben. Diese kleinen Fehler wurden nun ausgeräumt.

Hoher Steuerschaden wurde von der Bochumerin teilweise erstattet

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Die Täterin hatte die Einkünfte im hohen sechsstelligen Bereich auch nicht versteuert, den Schaden aber mittlerweile zum Teil erstattet.

In der Welt befindet sich noch eine zweite Anklage der Staatsanwaltschaft mit weiteren, genau gleichgelagerten Fällen. Für diesen Prozess gibt es am Landgericht aber noch keinen Termin. Der Angeklagten droht, dass auf die 2,5 Jahre Jahre Haft noch eine Strafe obendrauf kommt.

Ihre Cousine (31) aus Bochum war wegen gleicher illegaler Lippen-Behandlungen ebenfalls Ende 2019 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil wurde sofort rechtskräftig. Wie ihr Verteidiger Volker Schröder (Essen) sagt, sei seine Mandantin jetzt längst wieder auf Bewährung frei, schon nach der Hälfte der Haftstrafe.