Bochum. Der Fall eines Ex-Instagram-Stars aus Bochum, der illegal Lippen aufgespritzt hatte, muss neu verhandelt werden. Das entschied der BGH.

Die Bochumer Strafsache um einen ehemaligen Instagram-Star, der massenhaft ohne Lizenz und richtige medizinische Ausbildung Lippen aufgespritzt hatte, scheint kein Ende zu finden. Das Urteil des Landgerichts Bochum vom Dezember 2019 wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in geringem Umfang aufgehoben, wie am Montag bekannt wurde. Der Fall muss nun in Bochum neu verhandelt werden.

Zwei verschiedene Strafkammern in Bochum befassen sich jetzt mit dem Fall

Gleichzeitig hatte die Staatsanwaltschaft Bochum erst vor wenigen Tagen noch eine zweite Anklage gegen die Täterin, eine 28-jährige Bochumerin, wegen weiterer illegaler Schönheitseingriffe erhoben. Die Folge: Am Landgericht Bochum müssen sich jetzt zwei verschiedene Wirtschaftsstrafkammern mit dem Fall befassen. Ein äußerst seltene Konstellation.

Im Dezember hatte die 2. Wirtschaftsstrafkammer die geständige Bochumerin zu zwei Jahren und acht Monaten Haf verurteilt, weil sie die Schönheitseingriffe mit Hyaluronsäure - es waren Hunderte Fälle - gar nicht vornehmen durfte. In rund 30 Fällen gingen die Eingriffe schief; die Kundinnen litten unter Schmerzen und hatten Schwellungen, Verfärbungen und andere massive Problemen.

BGH: Fehler bei der Schätzung der Steuerschuld

Die Strafe erging u.a. wegen Betruges, Steuerhinterziehung und gefährlicher Körperverletzung. In neun der 30 Fälle aber meinte das Gericht, dass die Behandlung nicht nur gefährlich, sondern zusätzlich auch lebensgefährlich hätte sein können. Das hatte den Strafrahmen erhöht. Der BGH hielt diese Bewertung für falsch, so dass nun eine andere Strafkammer den Fall rechtlich neu bewerten soll. Außerdem wurden laut BGH Fehler bei der Schätzung der Steuerschuld gemacht.

Der Schuldspruch an sich wurde vom BGH zwar bestätigt. Allerdings kann die Angeklagte auf eine mildere Bestrafung hoffen.

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