Bochum. Die Bochumerin (29), die illegal Lippen aufgespritzt und Kunden verletzt hatte, ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Sie ist hochschwanger.
Der Erfolg mit dem Aufspritzen von Lippen war überwältigend, auch dank ihrer Werbung auf ihrem Account im sozialen Netzwerk Instagram. Doch dann kam der Absturz, weil herauskam, dass die 29-jährige Bochumerin mit fast 100.000 Followern auf Instagram gar keine Ausbildung und Lizenz für diese Eingriffe hatte. Am Mittwoch wurde sie vom Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Steuerhinterziehung zu vier Jahren Haft verurteilt.
Direkt nach dem Urteil kam sie nach sieben Monaten U-Haft vorläufig frei: Ende November erwartet sie die Geburt ihres zweites Kindes. Das darf sie jetzt in Freiheit zur Welt bringen. Einige Zeit danach muss sie aber die Strafhaft antreten.
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Tausende Kundinnen und Kunden hatte die gelernte Friseurin an Lippen, Nase und Kinn behandelt, weil sie schöner aussehen wollten. Die Mehrzahl scheint zufrieden oder vielleicht auch glücklich gewesen zu sein. Doch in mindestens 36 Fällen gingen die Injektionen mit Hyaluronsäure gründlich schief; die jungen Kundinnen erlitten Knötchenbildungen, Schwellungen und Blutergüsse.
Die 29-Jährige hatte den falschen Anschein erweckt, dass sie Heilpraktikerin ist. Sie hatte den falschen Anschein erweckt, dass sie Heilpraktikerin war. Diese dürfen, wie auch Ärzte, Lippen aufspritzen.
Keine medizinisch seriösen Verhältnisse am Behandlungsort
Behandlungsorte waren Hotels in diversen Großstädten, meistens aber eine Wohnung in Bochum-Laer. Dort herrschten aber gar keine medizinisch seriösen Verhältnisse wie zum Beispiel Sterilität. Vielen Kundinnen schien dies egal zu sein. Die Aussicht auf mehr Schönheit hatte alle Bedenken ausgeblendet. Das ließe einem „die Haare zu Berge stehen“, sagte Richter Dirk Reitzig über die Hygieneverhältnisse. Die Behandlungen gingen zack-zack: „Das war eine Sache von ein paar Minuten. Arbeit wie im Akkord“, so der Richter.
Zwischen 2017 und April 2019 – dann wurde die Angeklagte verhaftet und in U-Haft gesteckt – sollen rund 780.000 Euro Umsatz gemacht worden sein. Mehrere hundert Euro soll eine Behandlung gekostet haben. Nichts wurde versteuert, nichts buchhalterisch dokumentiert. Brutto war netto. Rechnungen und Quittungen gab es nicht. Eine richtige Patientenaufklärung auch nicht. Wo die riesige Beute heute geblieben ist, verrät die Täterin nicht.
Die 10. Strafkammer kreidete der Angeklagten auch an, dass sie einfach weiter gespritzt habe, obwohl sie zwischenzeitlich vom Amtsgericht wegen eines verletzten Patienten zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Auch Verbote des Ordnungsamtes hatte sie ignoriert. Die Täterin habe, so Reitzig, „alles ihrem Bestreben nach Reichtum und Bekanntheit“ untergeordnet.
„Da hat sich ein Sumpf ausgebildet unter unseren Augen. Die Ärzteschaft hat es verschlafen“
Dr. Klaus Hoffmann, Leiter der Abteilung für ästhetisch-operative Chirurgie im Bochumer St. Josef-Hospital, sieht regelmäßig Menschen, die unsachgemäß behandelt und zum Teil erheblich verletzt und entstellt wurden. Er war selber überrascht, wie leicht sich Menschen von Werbung auf Instagram beeinflussen und sich von unqualifizierten Personen behandeln lassen. „Da hat sich ein Sumpf ausgebildet unter unseren Augen. Die Ärzteschaft hat es verschlafen“, sagte er der WAZ.
Die Geschädigten hatten durch unsachgemäßes Spritzen zum Beispiel Schwellungen erlitten, Blutergüsse, Entzündungen und kleine Gefäßverschlüsse. Geschädigte wie in den Bochumer Fällen „überschwemmen unsere Arztpraxen, eigentlich sind wir aber für andere Aufgaben da“.
Facharzt will, dass nur noch Ärzte mit Spezialausbildung Filler spritzen dürfen
Zweiter Prozess gegen weitere Angeklagte geht noch weiter
Wegen gleichgelagerter Fälle steht auch die Cousine (26) der jetzt verurteilten Frau vor dem Bochumer Landgericht. Auch sie muss eine mehrjährige Haftstrafe befürchten.
Bis zu einem Urteil kann es aber noch einige Wochen dauern.
Hoffmann will den Missbrauch rund um Filler-Behandlungen künftig eindämmen. Er ist Sprecher der deutschen Fachgesellschaften beim Bundesamt für Arzneimittelsicherheit. Die Situation sei „ausgesprochen dramatisch“ und „auf keinen Fall weiter hinnehmbar“, schrieb Hoffmann in einer Ärztezeitschrift.
Zwei vorrangige Ziele haben die Fachgesellschaften: Jeder Filler sollte verschreibungspflichtig werden – kein unkontrollierter Vertrieb mehr übers Internet. Zweitens: Das Aufspritzen von Lippen, Kinn oder Nase sollte künftig nur noch Ärzten erlaubt sein, und dann auch nur, wenn sie eine spezifische Zusatzausbildung haben.
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