Bochum. Die Bochumerin, die massenhaft illegal Lippen aufgespritzt hatte, muss bald erneut vor Gericht. Und eine neue Anklage ist auch noch in der Welt.

Der Bochumer Betrugsfall der massenhaft illegal aufgespritzten Lippen kommt am 18. November erneut vor das Landgericht. Dann sitzt erneut eine 28-jährige Bochumerin auf der Anklagebank, die bereits vor fast zwei Jahren zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden war. Außerdem gibt es noch ein zweites Strafverfahren gegen sie.

Sie war ein Star auf der Internet-Plattform Instagram, wo sie ihr Schönheitshandwerk ausführlich präsentiert und dadurch neue Kunden angeworben hatte.

Ebenfalls verurteilte Cousine aus Bochum verbüßt gerade eine vierjährige Haftstrafe

Der gesamte Verfahrenskomplex könnte kurios werden: Während ihre ebenfalls wegen gleichartiger Fälle verurteilte Cousine (31) bereits mehr als die Hälfte ihrer vierjährigen Haftstrafe verbüßt hat, hat die 28-Jährige noch keinen einzigen Tag in Strafhaft gesessen. Es ist denkbar, dass sie erst dann ins Gefängnis kommen könnte, wenn die andere längst alles verbüßt hat und wieder frei ist.

Auch interessant

Verurteilt worden war die 29-Jährige im Dezember 2019 von der 2. Wirtschaftsstrafkammer. Laut Urteil hatte sie jahrelang ohne Ausbildung und Lizenz in rund 2000 Fällen die Lippen, Kinne und Nasen junger Frauen aufgespritzt und alle Einnahmen in Höhe von 846.000 Euro nicht versteuert.

Kundinnen litten nach der Behandlung unter Schmerzen

In rund 30 Fällen gingen die Eingriffe schief; die Kundinnen litten unter Schmerzen und hatten Schwellungen, Verfärbungen und andere massive Problemen.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im April 2021 teilweise auf, es geht um einige wenige rechtliche Bewertungen und die Schätzung der Steuerschuld; der Schuldspruch an sich wurde aber bestätigt. Der Fall wird ab 18. November von der 12. Strafkammer verhandelt.

Weitere Anklage gegen die Angeklagte aus Bochum erhoben

Auch interessant

Die ursprünglich zuständige 2. Strafkammer ist aber trotzdem weiterhin mit dem Fall beschäftigt. Denn die Staatsanwaltschaft hat ihr im vorigen Februar eine weitere Anklage mit 13 gleichartigen Fällen zugeschickt. Im ersten Prozess hatte sie viereinhalb Jahre Haft gefordert; die Richter blieben aber deutlich unter diesem Strafmaß, weil sie es für „überzogen“ hielten. Einen Prozesstermin zu dieser Anklage gibt es noch nicht.

Die Angeklagte hat demnach noch zwei Verfahren bei zwei Strafkammern vor sich. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss können im ungünstigen Fall noch viele, viele Monate ins Land gehen.