Bochum. Ein damaliger Einkaufsleiter einer Bochumer Firma soll jahrelang Firmengeld veruntreuet haben. Motiv: Frust über angebliche Unterbezahlung.
Aus Frust über seine vermeintliche Unterbezahlung soll der damalige Einkaufsleiter (49) einer florierenden, international aktiven Baumaschinen-Firma aus Bochum jahrelang Geld für sich veruntreut haben. In der Anklage geht es um einen Gesamtschaden von rund 500.000 Euro.
Der Angeklagte kündigte vor der 13. Wirtschaftsstrafkammer über seinen Verteidiger ein Geständnis an. Der Anwalt sprach von ständigen Überstunden: 60 statt 40 Wochenstunden.
Angeklagte aus Bochum soll das Beutegeld „für Unsinn ausgegeben“ haben
„Ihm tut es leid, dass das passiert ist“, sagte er über die 78 angeklagten Veruntreuungen zwischen 2013 und 2018. „Er hatte sich nicht mehr unter Kontrolle und das Geld für Unsinn ausgegeben.“ Welcher „Unsinn“ das war, wird wohl erst im weiteren Prozess gesagt werden.
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Der Industriekaufmann kannte die Firma seit seiner Lehre; später arbeitete er sich zum Leiter der Einkaufsabteilung hoch. Er besaß Handlungsvollmacht und offenbar das Vertrauen des Firmeneigentümers. Allerdings schwelte in ihm, so der Staatsanwalt, „eine Unzufriedenheit über seine Entlohnung“; weshalb er sich auf Kosten seines Arbeitgebers bereichert habe.
Auch zwei Geschäftspartner sitzen mit auf der Anklagebank in Bochum
Deshalb habe er ein komplexes System mit Schein- oder Abdeckrechnungen aufgebaut, das so funktioniert haben soll: Der Angeklagte ließ sich Rechnungen von langjährigen Geschäftspartnern schicken über Leistungen, die gar nicht erbracht worden sind. Es waren reine Luftrechnungen. Diese zeichnete er ab. Das von seiner Firma im guten Glauben ausgezahlte Geld wurde zu unterschiedlichen Anteilen geteilt. Seinen eigenen Beuteanteil erhielt der Angeklagte teilweise in bar.
Bochumer Behörde gegen Wirtschaftskriminalität wird 50 JahreAuch die beiden Geschäftspartner sitzen auf der Anklagebank, wegen Beihilfe: ein 61-jähriger Mann aus Bayern und ein 59-jähriger Mann aus Gelsenkirchen. Auch sie kündigten ein Geständnis an.
Anders als der Hauptangeklagte haben sie den Schadensanteil, den sie angerichtet haben sollen, bereits beglichen. Trotz der Anklage arbeitet die geschädigte Firma aus Bochum weiter mit ihnen zusammen, hieß es im Prozess.
Staatsanwalt sieht beim Hauptangeklagten keine Bewährungschance
Die beiden können auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Bei dem damaligen Bochumer Einkaufsleiter sieht der Staatsanwalt keinen Spielraum für eine bewährungsfähige Strafe. Eine solche ist nur bis zu zwei Jahren Haft möglich.
Schließlich wird dem 49-Jährigen noch ein weiterer Vorwurf gemacht: Er soll sich auch hochwertige Firmenprodukte, die zum Verkauf gedacht waren, heimlich selbst angeeignet und zum eigenen Gewinn veräußert haben.
Das Gericht hat acht Sitzungstage bis 17. November terminiert.