Bochum. 1,6 Millionen Euro soll sich ein Ex-Chef einer Bochumer Investitionsfirma ergaunert haben. Zum Prozess erschien er aber nicht. Er ist in Florida.
Rund 20 Anleger hatten sich lukrative Geschäfte mit hochverzinslichen Geldinvestitionen versprochen. Am Ende sollen sie aber auf eine mutmaßliche Betrügerfirma in Bochum-Hamme reingefallen sein – und einen Millionenverlust erlitten haben. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der am Mittwoch vor dem Landgericht verhandelt werden sollte.
Daraus wurde nicht, denn der Hauptangeklagte (43) war nicht im Justizzentrum am Ostring, sondern in Florida. Dorthin war er vor zwei Jahren – während des Ermittlungsverfahrens – mit Frau und Kleinkind ausgewandert.
Vorwurf: Mit fremdem Geldern hohen Lebensstandard finanziert
Als Geschäftsführer einer GmbH, die zu Investitionen beraten hatte, soll er im Jahr 2017 und im Januar 2018 zahlreiche Kunden angeworben und mit ihnen Verträge über Kapitalanlagen geschlossen haben, obwohl er gar nicht über die erforderliche bankenrechtliche Erlaubnis verfügt habe. In der Anklage geht es um mindestens 1,6 Millionen Euro.
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Statt dieses Geld wie vereinbart auf Geldmärkten gewinnbringend anzulegen, soll er es entweder für sich privat vereinnahmt oder aber teilweise – um Renditen vorzutäuschen – wieder an einige Anleger ausgezahlt haben. „Das Geschäftsmodell soll von Beginn an nicht auf die Erwirtschaftung von Gewinnen der Kunden ausgerichtet gewesen sein, sondern der Finanzierung eines hohen Lebensstandards des Angeklagten gedient haben“, heißt es beim Landgericht. Der zwangsläufige Zusammenbruch des Systems soll fest einkalkuliert gewesen sein.
Bochumer Geldanlage-Firma ist mittlerweile gelöscht
600.000 Euro seien an die Anleger wieder ausgezahlt worden – der große Rest sei verschwunden. Die Firma ist mittlerweile gelöscht.
Zum Prozessauftakt vor der 13. Wirtschaftsstrafkammer erschien nur der Verteidiger des 43-Jährigen, nicht dieser selbst. Ihm sei ein Erscheinen vor Gericht in Bochum gegenwärtig aus Visa-rechtlichen und persönlichen Gründen „nicht zumutbar“, ließ er mitteilen. In den USA habe er sich beruflich neu eingerichtet. „Er ist aber in jedem Fall gewillt, sich dem Verfahren zu stellen“, sagte sein Anwalt – aber erst im Juli 2022.
Gericht setzte das Strafverfahren aus und überlegt Maßnahmen
Für Richter Carsten Schwadrat ist das kein entschuldigtes Fernbleiben. Die Kammer setzte das Verfahren zunächst aus und überlegt neue Maßnahmen. Das Problem: Eine Zwangsvorführung oder die Vollstreckung eines Haftbefehls ist nur auf deutschem Hoheitsgebiet möglich.
Angeklagt ist auch ein damaliger Mitarbeiter (64) des 43-Jährigen. Auch er erschien nicht vor Gericht. Allerdings hatte der Oberhausener wegen einer Herz-OP eine Entschuldigung.