Bochum. Ein Bochumer Streifenpolizist muss am Mittwoch vor Gericht, weil er im Dienst einen Rentner erschossen hatte. Der Fall ist äußerst umstritten.
Zweieinhalb Jahre nach einem tödlichen Schuss auf einen Rentner (74) in Bochum muss ein Polizeihauptkommissar (37) aus Bochum am Mittwoch (26. Mai) vor das Schwurgericht. Vorwurf: Totschlag.
So ein Prozess ist äußerst selten und wird sicher weit über Bochum beachtet werden. Kernfrage: Wann darf ein Polizeibeamter schießen, wenn er sich akut bedroht fühlt, wann aber nicht oder wann nicht mehr. In diesem Fall geht es um drei Schüsse in schneller Abfolge, darunter einen Streifschuss, aber auch einen ins Herz.
Rentner soll trotz Aufforderung die Waffe nicht niedergelegt haben
Am Abend des 16. Dezember 2018 wurde die Polizei wiederholt wegen Ruhestörung zur Velsstraße in Altenbochum gerufen. Dort treffen sie auf dem Gehweg auf den verdächtigten Rentner (74). Er soll laut Anklage alkoholisiert gewesen sein, sich nicht ausgewiesen und erklärt haben, er werde eine Pistole ziehen. Das soll er auch getan haben, sich auf den Polizisten zubewegt und die Waffe trotz Aufforderung nicht niedergelegt haben.
Polizeidirektor in Bochum- Deutliche Kritik an der Politik Kurz nach den Schüssen des Polizisten verblutete der Rentner auf dem Gehweg, trotz Notarzt. Die Waffe des Rentners, so stellte sich später heraus, war nur eine Scheinwaffe. Ein Feuerzeug, ohne Schussfunktion.
Anwalt der Hinterbliebenen erzwang vor Oberlandesgericht eine späte Anklage
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Polizisten wegen Putativ-Notwehr ein, musste dann aber trotzdem Anklage erheben, nachdem der Anwalt der Hinterbliebenen ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm führte. Der Obduktionsbericht soll nahelegen, dass der Rentner nach den beiden ersten Schüssen schon in sich zusammengesunken sei, als ihn die dritte, eventuell die tödliche Kugel getroffen habe.
Der Verteidiger des Polizisten sagt aber: „Den Beamten vor Ort mutet man zu, im Bruchteil von Sekunden Entscheidungen richtig zu fällen, über die nachher Juristen nach langer Diskussion noch immer unterschiedlicher Meinung sind.“