Bochum. Der Fall des von der Polizei erschossenen Jägers aus Bochum wird erneut untersucht. Die Witwe wehrt sich gegen die Einstellung des Verfahrens.

Der Fall des von einem Polizisten auf einem Friedhof erschossenen Rentners (77) aus Bochum beschäftigt weiter die Strafjustiz.

Wie die WAZ auf Anfrage erfuhr, hat die Witwe des Verstorbenen gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Bochum, das Verfahren gegen zwei beschuldigte Polizeibeamte ohne Sanktion einzustellen, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingelegt.

Jetzt muss die Staatsanwaltschaft Bochum anhand der Begründung der Beschwerde erneut prüfen, ob sie die Ermittlungen wieder aufnimmt. Sollten sie dies verneinen, wird die Generalstaatsanwalt entscheiden.

Rentner wurde durch Polizeiprojektil in der Schulter getroffen

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Der Rentner, ein Jäger, war am 18. April 2019 mit einem geladenen Jagdgewehr auf dem Friedhof an der Kirchharpener Straße in Bochum-Gerthe unterwegs. Ein besorgter Zeuge alarmierte die Polizei. Wenig später fielen zwei Schüsse von jeweils einem Polizeibeamten. Ein Schuss traf die Schulter, zwei Tage später starb der Rentner im Krankenhaus.

Nach gut neunmonatigen Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft Bochum zu dem Schluss, dass die Beamten sich durch das Gewehr des Rentners bedroht gefühlt und deshalb in Notwehr geschossen hätten. Das will die Witwe offenbar nicht hinnehmen.