Bochum. . Der Polizist, der in Altenbochum einen Rentner (74) auf einem Gehweg erschossen hat, hat in Notwehr gehandelt. Die Ermittlungen sind beendet.

Nach den tödlichen Schüssen auf einen 74-jährigen Rentner aus Altenbochum hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen Bochumer Polizeibeamten (35) eingestellt. Es gebe „keinen hinreichenden Tatverdacht“, dass sich der Beamte strafbar gemacht haben könnte. Das erklärte Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert am Mittwoch auf Anfrage der WAZ. Der Polizist habe in Notwehr gehandelt.

Alles ging damals blitzschnell auf der Velsstraße. Am Abend des 16. Dezember 2018, ein Sonntag, gegen 19.50 Uhr, soll der 74-Jährige auf dem Gehweg eine täuschend echt aussehene Revolver-Atrappe aus dem Hosenbund gezogen und auf den Polizisten gezielt haben. Das Ding war, wie sich erst später herausstellte, nur ein Feuerzeug, ohne Schussfunktion. „Der Polizeibeamte hat gedacht, der andere würde mit einer scharfen Waffe auf ihn zugehen“, sagte Kuhnert. Wenn damit jemand schieße, habe der Beamte keine Chance mehr. Kuhnert spricht von so genannter „Putativ-Notwehr“.

Der getroffene Rentner starb noch auf dem Gehweg

Wie es heißt, hatte der Beamte den Rentner zunächst aufgefordert, das Ding wegzulegen. Als der Rentner dies nicht tat, schoss der Polizei dreimal auf den Oberkörper. Noch auf dem Gehweg starb der Mann, ein sofort alarmierter Notarzt konnte ihn nicht mehr retten.

Der Rentner wohnte nur wenige Meter vom Ort der Geschehens entfernt. Die Polizei war an dem Sonntag jeweils mit mehreren Beamten insgesamt viermal zu seiner Wohnanschrift ausgerückt, unter anderem wegen Ruhestörung und Randale. Zweimal hatte der 74-Jährige sogar selbst die Polizei angerufen. Diese Anrufe sollen aber keine nachvollziehbaren Gründe gehabt haben.

Gegen den Einstellungsbescheid der Bochumer Staatsanwaltschaft können die Angehörigen des Rentners Einspruch einlegen. Dann würde die Generalstaatsanwaltschaft Hamm den Fall noch einmal überprüfen.

Ähnlicher Fall auf einem Friedhof in Gerthe ist noch nicht abschließend geklärt

Polizei sperrte den Friedhof in Gerthe nach den Schüssen ab.
Polizei sperrte den Friedhof in Gerthe nach den Schüssen ab. © JUSTIN BROSch

Noch keine Entscheidung getroffen hat die Staatsanwaltschaft im Fall zweier weiterer Polizisten, die am Abend des 18. April 2019 auf dem Friedhof an der Kirchharpener Straße in Gerthe einen Jäger erschossen haben. Der 77-Jährige soll die Beamten mit einem Jagdgewehr bedroht haben. Zum eigenen Schutz sollen die Beamten dann geschossen haben. Zwei Tage später starb der Jäger im Krankenhaus an den Verletzungen an der Schulter.

Die Aussage eines anonymen Zeugen, dass der Rentner vor den zwei abgefeuerten Schüssen nach Aufforderung der Beamten zuvor sein Gewehr weggelegt und sich sogar hingekniet haben sollte, hätten sich bisher „nicht ansatzweise“ bestätigt, sagt Oberstaatsanwalt Kuhnert. Die Ermittlungen dauern an.