Bochum. Nach dem Autorennen am Südring in Bochum hat die Polizei Hinweise, dass die Fahrer zur Raserszene im Ruhrgebiet gehören könnten. Es droht Haft.

Nach der Raserei zweier PS-starker Audis in der Bochumer Innenstadt kam heraus, dass zumindest einer der beiden Fahrer, ein 24-jähriger Bochumer, bereits wegen Verkehrsdelikten aktenkundig ist. Wie die Polizei auf WAZ-Anfrage am Mittwoch mitteilte, ist die Probezeit des jungen Mannes verlängert worden. Das ist der Fall, wenn jemand sich in der Probezeit mehrere kleine Verkehrsverstöße geleistet hat oder einen besonders schweren.

Außerdem hat die Polizei Hinweise, dass ihm die Raserfahrt nicht wesensfremd gewesen sein könnte. Polizeisprecher Volker Schütte: „Wir gehen davon aus, dass die beiden Fahrer nach bisherigem Erkenntnisstand in der Poser- und Raserszene im Ruhrgebiet eine größere Rolle spielen könnten.“ Um welche Hinweise es sich handelt, wurde aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt.

Riskantes Überholmanöver bei überhöhtem Tempo am Südring in Bochum

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Am Montagabend hatten Zivilpolizisten in ihrem Auto gesehen, wie sich der 24-jährige Fahrer eines grauen, 600 PS starken Audi RS7 Sportback an der Kreuzung Südring/Viktoriastraße vor einer roten Ampel mit dem Fahrer eines roten Audis S3 unterhalten hatte. Dann gaben sie laut Polizei Vollgas und rasten über den relativ engen und am Rand sehr unübersichtlichen Südring am Hauptbahnhof vorbei bis auf die Wittener Straße. Unterwegs gab es ein riskantes Überholmanöver auf nasser Fahrbahn. In Höhe Steinring wurden die Audis von der Polizei überholt. Der 24-Jährige stoppte, der andere flüchtete.

Die Polizei kennt sein komplettes Kennzeichen (Lörrach). Noch ist seine Identität aber nicht ermittelt. Die Polizei gibt nun ihrerseits Gas, um ihn zu finden.

Das Verkehrskommissariat will nun auch prüfen, ob die beiden Audi-Fahrer am Montagabend schon vorher wegen Raserei aufgefallen sind. Hinweise zu Bürozeiten an 0234/909 5261.

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Sowohl der S3-Fahrer als auch der Bochumer in dem RS7 müssen jetzt mit einem Strafverfahren nach dem neuen Paragrafen 315d des Strafgesetzesbuches rechnen. Diese Strafvorschrift („Verbotene Kraftfahrzeugrennen“) ist ein Schrecken für alle Raser, denn sie ermöglicht Haftstrafen.

Haftstrafen bis zu fünf Jahren sind möglich

Wie Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert der WAZ sagte, sieht das Gesetz bis zu fünf Jahren Haft vor, wenn jemand nicht nur im Sinne des § 315d gerast, sondern dabei auch jemanden gefährdet hat. Das könnte hier der Fall gewesen sein, denn ein Linienbusfahrer musste abrupt abbremsen, als die Audis nach rechts in die Wittener Straße einbogen. Ohne Fremdgefährdung erlaubt das Gesetz eine Haftstrafe bis zu zwei Jahren.

Der RS7 kostet neu deutlich mehr als 100.000 Euro. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, der Führerschein sichergestellt. Das Auto ist erst ein Jahr alt. Ob es dem 24-Jährigen gehört oder nur geliehen oder gemietet war, wird nun ermittelt.