Bochum. Ein Raser ist zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Außerdem ist er seinen Führerschein los. Er war mit 140 km/h vor der Polizei geflüchtet.

Diese Raserei war lebensgefährlich: Mit mindestens 140 Kilometern pro Stunde war ein 28-jähriger Bochumer durch eine Baustelle gebrettert und hatte im Slalom andere Autofahrer rechts und links überholt. Erlaubt war nur Tempo 50. Dafür wurde der Mann am Donnerstag vom Amtsgericht zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt (zwei Monats-Netto-Gehälter).

Das Gericht wandte den neuen Strafgesetzparagrafen 315d an: Verbotene Kraftfahrzeugrennen. Außerdem muss der Angeklagte sechs weitere Monate auf seinen Führerschein verzichten. Schon seit Mitte August liegt er bei der Polizei.

Auf dem Nordhausenring hat der Angeklagte „richtig Gas gegeben“

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Die wilde Fahrt begann am 15. Februar 2019 gegen 20 Uhr auf der Wittener Straße am Hauptbahnhof in Richtung Langendreer. Einem Polizisten (38) in einem Mercedes-Vito-Streifenwagen (Transporter) fiel die Fahrweise des Subaru auf. „Wir haben einen laut blubbernden Wagen gehört, so ein bisschen röhrend.“ Der Vito fuhr hinterher, um den Wagen zu stoppen. „Zwischenzeitlich hat er richtig Gas gegeben“, sagte der Polizist der Richterin. Auf Anhaltezeichen habe der Subaru-Fahrer „nicht reagiert“. In Laer bog er nach rechts auf den Nordhausenring ab. „Dort hat er richtig Gas gegeben“, so der Zeuge.

Die Polizei war direkt hinter ihm und hatte alle Blinklichtzeichen eingeschaltet, um den Subaru-Fahrer zum Stoppen zu bewegen. Vergeblich. Obwohl es eine Baustelle gab und das Tempolimit auf 80 und später auf 50 km/h reduziert wurde, beschleunigte der Raser auf über 140 km/h. Das ist deshalb so genau bekannt, weil der Polizist im Vito extra auf seinen Tacho geguckt hatte. Weil der Raser im Zick-Zack fuhr, mussten andere Autos abbremsen, um eine Kollision zu vermeiden. Die Polizei verlor ihn aus den Augen, weil das Tempo für den Transporter viel zu gefährlich war.

Richterin glaubte der Version des Angeklagten nicht

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„Würden Sie das als rücksichtslos bezeichnen?“, fragte die Richterin den Polizisten zu der Fahrweise des Subaru-Fahrers. Antwort: „Ja.“

Der Angeklagte, ein Angestellter in einem technischen Beruf, erklärte vor Gericht, dass er die Polizei hinter sich gar nicht bemerkt habe. Die Richterin sagte aber: „Das kaufe ich Ihnen nicht ab.“ Außerdem begründete der 28-Jährige sein Tempo damit, dass er damals nur „zügig nach Hause“ gewollt habe. Dazu hätte er aber gar nicht auf den Nordhausenring gemusst.

Streit um rechtliche Bewertung

Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Das Urteil wird er eventuell nicht annehmen, denn sein Verteidiger kann gar kein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ erkennen, weil ja gar kein Wettbewerb mit einem anderen Auto stattgefunden habe.

Die Richterin argumentierte aber, dass es ausreiche, wenn sich jemand mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewege, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen – so steht es im Gesetz. Er habe andere „erheblich gefährdet“.

Kritik an der Zeugenaussage von Torsten „Toto“ Heim

Auch der aus dem Fernsehen bekannten Polizist Torsten „Toto“ Heim (56) sagte als Zeuge aus. Er hatte damals den Angeklagten nach der Fahrt an seiner Wohnadresse aufgesucht. Dort gab dieser sofort zu, gefahren zu sein. Weil Heims Aussage aber lustlos und uninteressiert wirkte, war die Richterin nachher gar nicht erfreut. Die Aussage sei „unergiebig“ gewesen. „Offensichtlich ist er nur noch fürs Fernsehen verfügbar“, sagte sie im Urteil.